OTS: Capital, G+J Wirtschaftsmedien / Air-Berlin-Verwalter erhält weniger Geld

dpa-AFX · Uhr
    Air-Berlin-Verwalter erhält weniger Geld
Berlin (ots) - Insolvenzexperte Flöther zieht Vergütungsantrag über 22 Mio. Euro
zurück // Reaktion auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Honoraren in
Insolvenzverfahren

Bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin erhält Insolvenzverwalter Lucas
Flöther eine niedrigere Vergütung als bisher geplant. Wie ein Sprecher seiner
Kanzlei dem Wirtschaftsmagazin CAPITAL (Online-Ausgabe) bestätigte, hat Flöther
seinen Vergütungsantrag für seine Zeit als Sachwalter bei Air Berlin zwischen
August 2017 und Januar 2018 kürzlich zurückgezogen. Das zuständige Amtsgericht
hatte die Vergütung für den Sanierungsexperten und sein Team von 150
Mitarbeitern im Jahr 2019 auf rund 22 Mio. Euro plus Umsatzsteuer festgesetzt.
Nach der Aufhebung der Eigenverwaltung Anfang 2018 wurde Flöther bei Air Berlin
auch als Insolvenzverwalter bestellt. Dafür steht ihm eine weitere Vergütung zu.

Als Grund für den Rückzug des Vergütungsantrags für die gut fünfmonatige
Sachwaltung nach dem Insolvenzantrag im August 2017 nannte Flöthers Sprecher
einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Juli 2021. Daraus hätten sich
"veränderte rechtliche Rahmenbedingungen" für die Vergütung von Sachwaltern und
Insolvenzverwaltern ergeben. Flöther werde nun bis zum Jahresende einen neuen
Antrag stellen, der den Vorgaben des Bundesgerichtshofes Rechnung trage, sagte
der Sprecher.

In dem Beschluss, der Mitte Oktober veröffentlicht wurde (Az. IX ZB 4/21), hatte
der BGH entschieden, dass eine besonders hohe Zahl an Gläubigern in einem
Verfahren nicht dazu führen dürfe, dass das Honorar des Insolvenzverwalters
höher ausfällt. Ein Passus in der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung, der
Aufschläge nach der Anzahl der Gläubiger festlegt, sei bei juristischen Personen
wie Unternehmen "nicht anwendbar".

Von der Entscheidung des BGH betroffen sind neben Fluggesellschaften etwa auch
andere Unternehmen, bei denen im Fall einer Insolvenz oft mehrere Zehntausend
Gläubiger Forderungen anmelden, beispielsweise Strom- und Gasanbieter. Bei Air
Berlin waren es sogar 1,3 Millionen Gläubiger, die meisten von ihnen Fluggäste.
Bei den Fällen, die von den neuen Vorgaben des Bundesgerichtshofs betroffen
seien, handele es sich jedoch um eine "verhältnismäßig kleine Gruppe von
Verfahren", betonte Flöthers Sprecher. Daher rechne Flöther "nicht mit
nennenswerten Auswirkungen auf die Branche als Ganzes". Der
Airline-Sanierungsexperte aus Halle ist auch Sprecher des Gravenbrucher Kreises,
in dem sich Deutschlands führende Insolvenzverwalter zusammengeschlossen haben.

Gegen die Festsetzung der Vergütung für die gut fünfmonatige Sachwaltung bei Air
Berlin hatten der Rechtsdienstleister Airdeal und ein Kleingläubiger 2019
Beschwerde eingelegt. Der Düsseldorfer Sanierungs- und Insolvenzexperte Martin
Lambrecht, der beide in dem Verfahren vertreten hatte, begrüßte die Vorgaben des
BGH. "Insolvenzverwalter sollen für gute Arbeit auch gut verdienen. Aber es muss
ein gesundes Maß geben", sagte Lambrecht Capital. Bei der Vergütung der
Verwalter, die aus der Insolvenzmasse bezahlt wird, gehe es aus seiner Sicht
auch um eine Frage der Wirtschaftsethik.

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Thomas Steinmann
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