DGAP-CMS: adidas AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adidas AG / adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 7. Zwischenmeldung adidas AG: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 - 7. Zwischenmeldung Die adidas AG hat am 10. Januar 2022 durch eine Mitteilung gemäß Art. 2 Abs. 1 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 den Beginn der ersten Tranche eines Aktienrückkaufsprogramms ("Aktienrückkaufprogramm 2022-2025/I") bekannt gegeben. Das Gesamtzahl der täglich zurückerworbenen Aktien sowie die täglichen volumengewichteten Durchschnittskurse im unten genannten Zeitraum betragen:
1) Ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen. Mit dem 22. Februar 2022 wurde die erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2022-2025 abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen der ersten Tranche im Zeitraum vom 10. Januar 2022 bis einschließlich 22. Februar 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.156.558. Dies entspricht 2,16 % des Grundkapitals. Der durchschnittlich gezahlte Kaufpreis an der Börse betrug € 240,58. Insgesamt wurden eigene Aktien zu einem Gesamtpreis von € 999.999.866 (ohne Erwerbskosten) zurückgekauft. Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar. adidas AG 01.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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1291157 01.03.2022