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    Dr. Greger & Collegen: Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen WIRECARD AG

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Dr. Greger & Collegen: Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen WIRECARD AG

15.03.2022 / 18:10
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Kapitalanleger-Musterverfahren in Sachen WIRECARD AG

Landgericht München I leitet im Themenkomplex "WIRECARD"
Kapitalanleger-Musterverfahren gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr.
Markus Braun u.a. ein;
Wie betroffene Wirecard-Geschädigte von dem Musterverfahren profitieren
können

München, 15.03.2022 - Dem Landgericht München I liegen derzeit über 600
Schadensersatzklagen geschädigter Wirecard-Anleger vor - allem voran gegen
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Den Wirtschaftsprüfern wird
vorgeworfen, dass sie über viele Jahre hinweg von Wirecard gefälschte
Bilanzen testiert haben und damit bei Wirecard-Anlegern finanzielle Schäden
in Milliardenhöhe verursacht haben.

Seit Bekanntwerden des Wirecard-Skandals setzt sich die Fachanwaltskanzlei
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen für die Rechte der
Wirecard-Anleger ein. Die Interessensgemeinschaft der Wirecard-Geschädigten
der Kanzlei zählt über 4.000 Anleger. Eine Vielzahl der Interessenten hat
die Kanzlei bereits mit der Wahrnehmung ihrer Rechte mandatiert. Der Fokus
liegt dabei auf der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, gegen die die Kanzlei bereits eine
Vielzahl von Verfahren vor den Gerichten in München führt.

Mit aktuellem Beschluss vom 14.03.2022 legt das Landgericht München I dem
Bayerischen Oberlandesgericht die in den aktuell anhängigen
Wirecard-Schadensersatzverfahren klärungsbedürftigen Rechtsfragen zur
einheitlichen Prüfung und Entscheidung vor. Das
Kapitalanleger-Musterverfahren ("KapMuG-Verfahren") ermöglicht nun auch
denjenigen Anlegern, die bislang die Einreichung einer Einzelklage gescheut
haben, einen kostengünstigen Weg, um einerseits rechtsverbindlich
feststellen zu lassen, ob der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY im
Zusammenhang mit seinen jahrelangen Bilanzprüfungen bei Wirecard
schadensersatzbegründendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist und andererseits
die drohende Verjährung von Schadensersatzansprüchen zu vermeiden.

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern,
egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger,
die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die
Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen. Dabei
spielt auch keine Rolle, ob die Investition in Wirecard Aktien,
Aktienanleihen, Derivate, Optionen oder Zertifikate erfolgte.

"Wir können die Anmeldung der Schadensersatzansprüche über unsere Kanzlei
mit Kanzleisitz hier vor Ort in München klar empfehlen", so Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. "Unsere
Prüfungen haben ergeben, dass die Wirtschaftsprüfer ihre Pflichten nicht
hinreichend erfüllt haben und ihnen dabei schwere Verfehlungen vorzuwerfen
sind - insbesondere, dass sie ihre Aufgaben nur äußerst nachlässig erledigt
haben und Angaben ins Blaue hinein gemacht haben."

Betroffene Wirecard-Anleger, die sich dem anstehenden Musterverfahren gegen
die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dr. Markus Braun u.a. anschließen
möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen, die
bereits mehrere hundert Wirecard-Geschädigte vertritt und mit der Abwicklung
von Großschadensfällen vertraut ist, registrieren. Eine schnelle
Kontaktaufnahme ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich:

wirecard@dr-greger.de




Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de


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