Deufol SE: Hauptversammlung 2024

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EQS-Media / 15.05.2024 / 16:06 CET/CEST

PRESSEMITTEILUNG

Hauptversammlung 2024

Deufol SE lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024 ein

  • Dividendenvorschlag in Höhe von 0,10 € pro Aktie
  • Vorschlag zur Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) im Verhältnis 5:1

Hofheim / Taunus, 15. Mai 2024

Die Deufol SE hat heute die Einladung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 27. Juni 2024, veröffentlicht. Diese findet als Präsenzveranstaltung um 10:00 Uhr (MESZ) in der Stadthalle in Hofheim / Taunus, Chinonplatz 4, statt.

„Wir freuen uns auf die Hauptversammlung 2024 und den Austausch mit unseren Aktionärinnen und Aktionären. Nach einem Rekord-Geschäftsjahr 2023 können wir sehr stolz sein, dass sich unsere Go-To-Market-Strategie auszahlt.“, sagte Dennis Hübner, CEO der Deufol Gruppe.

Die Hauptversammlung stimmt unter anderem in TOP 2 der Tagesordnung über die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 ab. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den ermittelten Bilanzgewinn der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2023 i. H. v. 16,4 Mio. € für die Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € sowie zusätzlich einer Sonderdividende von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie, somit insgesamt 0,10 € je dividendenberechtigter Aktie, zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 4,3 Mio. €. Der verbleibende Betrag von 12,1 Mio. € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 27 Abs. 1-7 KStG) handelt. Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der Empfänger der Kapitalerträge.

Des Weiteren ist TOP 6 der Tagesordnung hervorzuheben, in dem ein sog. „Reverse Split“ vorgeschlagen wird. Konkret schlägt der Verwaltungsrat dazu vor, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 43,8 Mio. €, nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung um 35,1 Mio. € auf 8,6 Mio. €, herabzusetzen. Die ordentliche Kapitalherabsetzung soll in voller Höhe zum Zwecke der Einstellung der frei werdenden Beträge in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft erfolgen. Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe eines Betrages von 0,6 Mio. € durch eine entsprechende Herabsetzung der Grundkapitalziffer erfolgen wodurch der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien auf 1,00 € je bestehender Stückaktie reduziert würde und in Höhe eines Betrages von 34,5 Mio. € durch Zusammenlegung von jeweils fünf auf den Namen lautenden Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil unserer langfristigen Vision und haben die Erhöhung des Buchwertes je Aktie zum Ziel.

Weitere Informationen zur Hauptversammlung sind unter https://www.deufol.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Deufol SE

Investor Relations

Telefon: +49 (6122) 50 1127

E-Mail: investors@deufol.com

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Emittent/Herausgeber: Deufol SE

Schlagwort(e): Finanzen

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