EQS-PVR: Bechtle AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: Bechtle AG
Bechtle AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

24.07.2024 / 10:22 CET/CEST
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Die Flossbach von Storch AG, Köln, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 22.07.2024 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 17.07.2024 über Folgendes informiert:

  • Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
  • Der Meldepflichtige beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
  • Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
  • Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.

Die Stimmrechtsanteile, die zur Überschreitung der 10%-Schwelle geführt haben, werden von Investmentvermögen gehalten, welche von der Flossbach von Storch Invest S.A. als Verwaltungsgesellschaft nach Luxemburger Recht verwaltet werden.

24.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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