Kartellklage gegen Google wegen Online-Werbung - Zerschlagung droht

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New York (Reuters) - Der regulatorische Druck auf Google bleibt hoch.

Wegen ihrer Geschäftspraktiken muss sich die Alphabet-Tochter ab Montag einer weiteren Klage des US-Justizministeriums stellen, die in einer Zerschlagung des Internet-Konzerns münden könnte.

Der aktuelle, auf mehrere Wochen angesetzte Prozess dreht sich um das Geschäft mit Online-Anzeigen auf Webseiten, Googles Haupteinnahmequelle. Der Klage zufolge dominiert das Unternehmen diesen Markt durch ein komplexes Geflecht aus Übernahmen, Beschränkungen für die Nutzung bestimmter Software und Manipulation von Auktionen für Internet-Werbung. Google wies die Vorwürfe zurück. Außerdem übersähen die Behörden bei der Berechnung der Marktanteile, dass sich Werbung immer stärker auf Online-Plattformen wie TikTok oder Streamingdienste wie Netflix verlagere. Dort stehe die Alphabet-Tochter unter hartem Konkurrenzdruck.

Sollte Richterin Leonie Brinkema der Klage stattgeben, könnte sie anschließend den Verkauf der Plattform "Google Ad Manager" anordnen. Diese umfasst unter anderem Werbe-Server, auf denen Internetseiten-Betreiber Werbeflächen anbieten, und eine Werbeanzeigen-Börse. "Ad Manager" habe im Jahr 2020 4,1 Prozent zum Konzernumsatz und 1,5 Prozent zum operativen Gewinn beigesteuert, errechneten die Analysten des Vermögensverwalters Wedbush auf Grundlage der Gerichtsunterlagen. Zahlen aus den nachfolgenden Jahren waren in den veröffentlichten Dokumenten geschwärzt.

Vor rund einem Monat hatte ein anderes Gericht Google im "Prozess des Jahrzehnts" ein "illegales Monopol" bei Online-Suchen attestiert. Damit ebnete es den Weg für ein Anschlussverfahren, an dessen Ende eine Zerschlagung des Mutterkonzerns Alphabet stehen könnte. In Europa muss sich Google ebenfalls vor Gericht verantworten. Anfang 2024 hatten Dutzende europäische Medienfirmen um Axel Springer den Konzern wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei Online-Werbung auf 2,1 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt.

(Bericht von Jody Godoy; geschrieben von Hakan Ersen. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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