BGH: Beschluss von Volkswagen-HV zu Diesel-Vergleich nichtig

Volkswagen muss im Dieselskandal noch einmal die Zustimmung der Aktionäre zu einem Vergleich mit den Managerhaftpflicht-Versicherern einholen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte den entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung 2021 am Dienstag in Karlsruhe für nichtig. Der Autobauer habe in der Tagesordnung die Aktionäre nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass damit ein Verzicht auf Ansprüche gegenüber allen anderen Vorständen verbunden sei, entschied der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des BGH. VW hatte sich mit den Versicherern auf eine Zahlung von 270 Millionen Euro geeinigt. Anlegerschutzvereinigungen hatten die Beschlüsse angefochten.
In der gleichen Hauptversammlung wurden auch die Vergleiche mit dem ehemaligen Vorstandschef Martin Winterkorn und einem weiteren früheren Vorstand abgesegnet. Winterkorn sollte 11,2 Millionen Euro zahlen. Auch dagegen hatten die Anlegerschützer geklagt. Laut BGH muss das Oberlandesgericht Celle darüber noch einmal verhandeln. Hier sei die Begründung zu dürftig gewesen, ob sich die ehemaligen Manager wirklich keine höheren Summen leisten konnten.