EQS-Adhoc: FAVEOS SE: Verlängerung der Frist für die Durchführung der am 30. April 2025 beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ohne Bezugsrecht und Erhöhung des Platzierungspreises beschlossen

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EQS-Ad-hoc: FAVEOS SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
FAVEOS SE: Verlängerung der Frist für die Durchführung der am 30. April 2025 beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ohne Bezugsrecht und Erhöhung des Platzierungspreises beschlossen

15.10.2025 / 16:04 CET/CEST
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FAVEOS SE: Verlängerung der Frist für die Durchführung der am 30. April 2025 beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ohne Bezugsrecht und Erhöhung des Platzierungspreises beschlossen

Frankfurt am Main, 15. Oktober 2025 – Der Vorstand der FAVEOS SE („Gesellschaft“, ISIN: DE000A3DCV33) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am heutigen Tag beschlossen, die Frist zur Durchführung der am 30. April 2025 angekündigten Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ohne Bezugsrecht zu verlängern und den Platzierungspreis von EUR 10,50 je Aktie auf EUR 11,00 je Aktie zu erhöhen, womit der erfreulichen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft Rechnung getragen wurde.

Im Rahmen der Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 250.000 auf EUR 1.710.000 durch Ausgabe von 250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft („Neue Aktien“) erhöht werden. Die Neuen Aktien werden ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das bei ihrer Ausgabe noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, gewinnberechtigt sein.

Ein Investor hat angekündigt, die gesamte Kapitalerhöhung zu zeichnen. Der Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung würde sich bei erfolgreicher Durchführung auf EUR 2.750.000 belaufen. Der Mittelzufluss aus der Kapitalerhöhung ist für das Unternehmenswachstum vorgesehen.

Wichtige Hinweise:

Diese Mitteilung dient ausschließlich der Einhaltung der anwendbaren Offenlegungspflichten und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der FAVEOS SE dar. Im Zusammenhang mit den in dieser Mitteilung erwähnten Transaktionen wurde und wird kein öffentliches Angebot durchgeführt und kein Prospekt veröffentlicht.

Die Neuen Aktien wurden und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung noch bei Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen Rechtsordnung, in der dies rechtswidrig wäre, angeboten, verkauft oder geliefert werden.

Kontakt:

FAVEOS SE

Gerrit Janssen, Vorstandsvorsitzender

ir@faveos.com

www.faveos.com

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