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APA ots news: Presseaussendung zur 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (APA-ots) - Die 47. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums  
(FMSG) fand am 12. 
Dezember 2025 statt. Schwerpunktthemen waren die Empfehlungen zum 
Antizyklischen Kapitalpuffer und zum sektoralen Systemrisikopuffer 
für Gewerbeimmobilienkredite sowie das Arbeitsprogramm für das Jahr 
2026. 

Zwtl.: Antizyklischer Kapitalpuffer 

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den 
Antizyklischen Kapitalpuffer (AZKP) bei 0% der inländischen 
risikogewichteten Aktiva zu belassen. Derzeit weisen nur zwei der 
sechzehn Indikatoren auf erhöhte finanzzyklische Risiken hin. Auch 
die beiden in der Bemessung finanzzyklischer Risiken höher 
gewichteten Indikatoren zur Kredit-BIP-Lücke bleiben unter den 
kritischen Schwellenwerten. 

Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/5/2025 ). Das 
Dashboard der Indikatoren zu systemischen zyklischen Risiken wird in 
einer interaktiven Version auch auf der Website der OeNB 
veröffentlicht. 

Zwtl.: Sektoraler Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite 

Das FMSG empfiehlt der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), den 
sektoralen Systemrisikopuffer für Gewerbeimmobilienkredite mit 3,5% 
festzulegen und eine schrittweise Anhebung dieser Pufferrate in zwei 
Stufen mit einem ersten Schritt auf 2% am 1. Juli 2026 sowie auf 3,5% 
ein Jahr danach. 

Das Gremium hatte in der 42. Sitzung vom 3. Oktober 2024 
festgehalten, die Pufferhöhe aufgrund der Unsicherheiten im 
Zusammenhang mit der jüngsten Novelle der EU-Verordnung zu den 
Eigenmittelanforderungen (CRR III) vorerst auf 1% zu begrenzen. In 
der 46. Sitzung hatte das Gremium festgestellt, dass sich die 
Eigenkapitalunterlegung von Gewerbeimmobilienkrediten durch die CRR 
III allerdings insgesamt kaum verändert hat. Analysen der OeNB zeigen 
überdies, dass sich die Systemrisiken aufgrund des verschlechterten 
wirtschaftlichen Umfelds weiter erhöht haben. 

Unter Berücksichtigung von bereits gebildeten Wertberichtigungen 
und bestehenden Kapitalerfordernissen erachtet das Gremium eine 
Pufferhöhe von 3,5% als geeignet, die Resilienz des Bankensektors 
gegenüber den identifizierten systemischen Risiken aus 
Gewerbeimmobilienfinanzierungen zu stärken. Finanzierungen 
Gemeinnütziger Bauvereinigungen sollen weiterhin ausgenommen bleiben. 
Die Auswirkungen auf Kreditkosten, Kreditvergabe und Realwirtschaft 
wurden im Rahmen eines Impact-Assessments der OeNB geprüft und werden 
als gering eingeschätzt. 

Details hierzu finden sich in der Empfehlung ( FMSG/6/2025 ). 

Zwtl.: Arbeitsprogramm 2026 

Das Gremium wird sich auch im Jahr 2026 schwerpunktmäßig mit den 
systemischen Risiken aus Wohn- und Gewerbeimmobilienfinanzierungen 
auseinandersetzen, sowie einen weiteren Schwerpunkt auf die 
systemischen Risiken bei Nichtbanken-Finanzintermediären legen. Neben 
der vierteljährlichen Evaluierung des Antizyklischen Kapitalpuffers 
stehen auch die Evaluierungen des Puffers für Systemrelevante 
Institute (OSII) und des allgemeinen Systemrisikopuffers (SyRP) auf 
der Agenda des Gremiums. 

Rückfragehinweis: 
   Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums 
   z.Hd. Mag.a Marlies Schroeder, MiM 
   (+43-1) 404 20-6900 
   kontakt@fmsg.at 
   https://www.fmsg.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/156/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
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