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Dr. Greger & Collegen: Landgericht München I bestätigt Nichtigkeit der WIRECARD-Bilanzen 2017 und 2018 - Was das Urteil für Schadensersatzklagen gegen EY bedeutet

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Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Landgericht München I bestätigt Nichtigkeit der
WIRECARD-Bilanzen 2017 und 2018 - Was das Urteil für Schadensersatzklagen
gegen EY bedeutet

05.05.2022 / 16:03
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Landgericht München I bestätigt Nichtigkeit der WIRECARD-Bilanzen 2017 und
2018

Was das Urteil für Schadensersatzklagen gegen EY bedeutet

München, 05.05.2022 - Die Wirecard-Bilanzen der Jahre 2017 und 2018 sind
falsch und damit nichtig. Zu diesem Urteil kam das Landgericht München I in
seiner heute verkündeten, noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Az. 5 HK
O 15710/20).

Nach Ansicht des für das Verfahren zuständigen Richters würde es keine Rolle
spielen, ob die fehlenden 1,9 Milliarden Euro nie existierten oder nur auf
anderen Konten lagen, wie der damalige Vorstandschef Dr. Markus Braun, der
seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, vermutet. Die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung seien in jedem Fall verletzt, so das Gericht.

Die gerichtlich festgestellte Nichtigkeit der WIRECARD-Bilanzen verbessert
auch die Rechtsposition geschädigter Wirecard-Aktionäre im Zusammenhang mit
Schadenersatzmöglichkeiten gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Von
EY wurden auch die Abschlüsse dieser beiden Jahre uneingeschränkt testiert
und keine Auffälligkeiten festgestellt.

Gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind bereits eine Vielzahl von
Klagen bei den Gerichten in München anhängig und jede weitere Klage führt
dazu, dass der Druck auf EY weiter erhöht wird. Das heutige Urteil liefert
geschädigten Investoren weitere Argumente für ihre Klagen.

"Geschädigten Wirecard-Aktionären, die keine individuelle Einzelklage gegen
die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft führen möchten, empfehlen wir auf
jeden Fall, die Ansprüche zum bevorstehenden Kapitalanleger-Musterverfahren
anzumelden, um ihre Ansprüche zu sichern", so Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der mit seiner Kanzlei -
unter anderem mit Sitz in München - eine Vielzahl geschädigter
Wirecard-Aktionäre vertritt und als eine der ersten Kanzleien EY vor dem
hierfür zuständigen Landgericht München I zur Verantwortung gezogen hat.

Das anstehende Musterverfahren bietet allen geschädigten Wirecard-Anlegern,
egal ob Privatanleger, professionelle Anleger oder institutionelle Anleger,
die Möglichkeit, kostengünstig die Schadensersatzansprüche gegen die
Verjährung abzusichern sowie wichtige Haftungsfragen klären zu lassen.

Betroffene Wirecard-Investoren, die sich dem anstehenden Musterverfahren
gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Dr. Markus Braun
anschließen möchten, können sich bei der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger &
Collegen registrieren. Eine schnelle Kontaktaufnahme ist unter der folgenden
E-Mail-Adresse möglich:

WIRECARD@dr-greger.de

Neben den Schadensersatzmöglichkeiten gegenüber der EY
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft können auch weiterhin Forderungen im
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG angemeldet werden. "Das
heutige Urteil belegt die Schadensersatzpflicht der Wirecard AG", so
Rechtsanwalt Dr. Greger.

Ob und inwieweit der Wirecard-Insolvenzverwalter das heutige Urteil zum
Anlass nimmt, um frühere Dividendenauszahlungen von Aktionären
zurückzufordern, kann aktuell noch nicht prognostiziert werden. Sollten
Aktionäre Rückforderungsschreiben von dem Insolvenzverwalter erhalten,
stehen die Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen für weitere
Informationen zur Verfügung.



Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen

Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811

Standort Regensburg:
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