BGH prüft Urheberrechtsstreit um Kabelfernsehen in Seniorenheimen

dpa-AFX · Uhr
Artikel teilen:

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof prüft einen möglicherweise folgenreichen Urheberrechtsstreit um das Kabelfernsehen in Seniorenheimen. Die höchsten deutschen Zivilrichter beschäftigte am Donnerstag in Karlsruhe die Frage, ob ein Heimbetreiber eine Vergütung bezahlen muss, wenn er über eine Satellitenanlage TV- und Rundfunksignale an die Bewohner weiterleitet und ihnen so Fernsehen ermöglicht. Die Verwertungsgesellschaften Gema und Corint Media sehen durch die Weiterleitung der Satellitensignale in einem Seniorenzentrum im rheinland-pfälzischen Dahn Urheberrechte verletzt und haben auf Unterlassung geklagt.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu Unrecht. Die Weiterleitung an die rund 90 Senioren sei keine öffentliche Wiedergabe, die einen solchen Anspruch begründe. Vielmehr handele es sich um einen abgeschlossenen privaten Kreis von potenziellen Empfängern. Senioren, die in der Regel ihren letzten Lebensabschnitt im Heim verbringen, seien nicht mit fluktuierenden Hotelgästen vergleichbar, sondern mit den Bewohnern einer Eigentümergemeinschaft.

Die Verwertungsgesellschaften greifen diese OLG-Entscheidung an. Bei der mündlichen BGH-Verhandlung am Donnerstag pochten ihre Anwälte auf eine Vergütungspflicht. Der Urheber habe das Recht auf Teilhabe an jeder Verwertungshandlung. Die Weitersendung des Signals sei eine Leistung, die bezahlt werden müsse.

Die Anwälte des Heimbetreibers sehen hingegen keinen Grund für eine zusätzliche Vergütung. Heime würden durch den Anschluss nicht mehr Geld einnehmen; sie seien sogar gesetzlich dazu verpflichtet, diesen anzubieten. Aus Sicht der Vertreter des beklagten Heims hat das Verfahren grundsätzliche Bedeutung: "Es betrifft die gesamte Altenpflegebranche."

Für das betroffene Heim in Dahn müssten die Betreiber bei einer gerichtlichen Niederlage rund 6000 Euro im Jahr zahlen, sagte eine Sprecherin. Insgesamt würde es für den Betreiber aber wesentlich teurer: Zur Gruppe gehören demnach rund 120 Heime.

Der BGH wollte noch am Donnerstag eine Entscheidung verkünden. Unklar war zunächst, ob er gleich ein Urteil spricht oder die Sache dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt (AZ: I ZR 34/23 und I ZR 35/23)./skf/DP/zb

Das könnte dich auch interessieren

Allianz:
Cyberabwehr hilft - Hacker suchen leichtere Beuteheute, 06:13 Uhr · dpa-AFX
Cyberabwehr hilft - Hacker suchen leichtere Beute
Angeschlagener Agrar-Händler
Trump könnte Baywa-Sanierung erschwerengestern, 10:47 Uhr · dpa-AFX
Trump könnte Baywa-Sanierung erschweren
Investitionen ins Mobilfunknetz
Ericsson und Nokia erhalten Milliardenauftrag von Vodafone22. Sept. · Reuters
Ericsson und Nokia erhalten Milliardenauftrag von Vodafone
Premium-Beiträge
Rally bei Gold und Silber
Was die Preise von Edelmetallen aktuell treibtheute, 09:15 Uhr · onvista
Chartzeit Wochenausgabe 21.09.2025
Fed startet Zinssenkungszyklus und schickt die US-Indizes auf neue Rekordlevels21. Sept. · onvista