Sammelklage gegen Vodafone: OLG prüft Zuständigkeit

dpa-AFX · Uhr
Artikel teilen:

HAMM/DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Im Fall einer Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Telekommunikationsanbieter Vodafone muss zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Darauf weist das Oberlandesgericht in Hamm hin. Laut einer am Donnerstag verschickten Mitteilung sei zwar das OLG in erster Instanz für die Verbandsklage in Nordrhein-Westfalen zuständig. Der vzbv habe gleichzeitig auch ein Unternehmen der Vodafone-Gruppe in Bayern verklagt.

Das Gesetz sehe in so einem Fall die Festlegung auf eine einheitliche Zuständigkeit vor. Nach Angaben des OLG soll darüber bis Anfang des Jahres 2024 entschieden werden.

Verbraucherschützer verklagen den Telekommunikationsanbieter Vodafone wegen Preiserhöhungen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale waren diese nicht zulässig. Vodafone hatte im April damit begonnen, die Preise für alle seine Festnetz-Tarife (Kabel und DSL) um fünf Euro pro Monat anzuheben. Vodafone betont, sich an geltendes Recht gehalten zu haben.

Laut Hinweis des OLG können sich Verbraucher nicht direkt an der Klage beteiligen, sondern müssen sich beim Bundesamt für Justiz in Bonn in ein Klageregister eintragen. Das wird aber erst möglich sein, wenn entschieden ist, welches Gericht zuständig ist./lic/DP/mis

Das könnte dich auch interessieren

Investitionen ins Mobilfunknetz
Ericsson und Nokia erhalten Milliardenauftrag von Vodafonegestern, 11:48 Uhr · Reuters
Ericsson und Nokia erhalten Milliardenauftrag von Vodafone
Dax-Aufsteiger
Scout24 und Gea bei Anlegern begehrtgestern, 10:04 Uhr · dpa-AFX
Scout24 und Gea bei Anlegern begehrt
Premium-Beiträge
Chartzeit Wochenausgabe 21.09.2025
Fed startet Zinssenkungszyklus und schickt die US-Indizes auf neue Rekordlevels21. Sept. · onvista
Put-Optionsscheine
So schützt du dein Depot vor Verlusten18. Sept. · onvista
Daten von Polymarket
Die fünf spannendsten Börsen-Wetten17. Sept. · onvista