Kritik an Änderungen von Lieferketten-Regeln

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Bürokratieabbau

Berlin (dpa) - Die geplante Änderung des Lieferkettengesetzes stößt auf Kritik unterschiedlicher Seiten. Vor Kosten in zweistelliger Millionenhöhe warnen Deutschlands Arbeitgeber. Die Grünen werfen der schwarz-roten Koalition hingegen eine Verwässerung bisheriger Lieferketten-Regeln vor, mit denen unter anderem die Beachtung von Menschenrechten bei Unternehmen gesichert werden soll. An diesem Mittwoch soll die Vorlage grünes Licht im Bundeskabinett erhalten und danach weiter im Parlament beraten werden.

Entschärfung geplant

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

Angekündigt ist nun eine Entschärfung, die auf Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau beruht. Abgeschafft werden soll eine mit dem deutschen Lieferkettengesetz eingeführte Berichtspflicht. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.

Arbeitgeber wollen Komplett-Abschaffung

Trotz entschärfter Regeln kritisierte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter, die Beibehaltung bisheriger Prinzipien. «Statt das Lieferkettengesetz wie mehrfach versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Belastungswirkung bestätigt», sagte Kampeter der Deutschen Presse-Agentur. «Die Erwartungen der Wirtschaft und der Mitarbeitenden, die sich jeden Tag mit der Bürokratie rumschlagen, werden enttäuscht.»

Grüne warnen vor Aufweichung

Die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Sandra Detzer, hingegen warf der Regierung vor, die Notwendigkeit von Lieferkettentransparenz zu verkennen. Ihre Fraktionskollegin und ehemalige Parteichefin Ricarda Lang warf Kanzler Friedrich Merz (CDU) vor, für ihn seien «nur noch allerschwerste Verstöße gegen die Menschenrechte überhaupt der Rede wert».

Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es noch eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden.

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