Blume: Auch private Forschungsförderung sollte steuerlich absetzbar sein

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Berlin (Reuters) - Um deutlich mehr Geld für Forschung und Entwicklung in Deutschland aufzutreiben, hat Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume eine Änderung im Steuerrecht vorgeschlagen.

"Wenn wir so ein Forschungsprivileg im Steuerrecht verankern und Zuwendungen an Wissenschaft und Forschung steuerlich begünstigen, dann könnte dies helfen, dem Mäzenatentum in Deutschland neuen Schwung zu verhelfen", sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in Berlin. "Dies könnte dafür sorgen, dass wir mehr Geld ins System bekommen, auch ins System der Grundfinanzierung."

Blume lobte die Hightech-Strategie des Bundes, verwies aber darauf, dass China und die USA sehr viel mehr Geld für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz oder Quantencomputing ausgeben würden. Bevor man in Berlin "falsche Steuerdebatten führt, nämlich Steuererhöhungsdebatten", sollte man lieber über Steueranreize für die Forschung nachdenken. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte bereits für Firmen eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsausgaben beschlossen.

CSU-Generalsekretär Martin Huber pochte in Berlin erneut auf eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer. "Erbschaftssteuer fließt ja dann im Erlös den Bundesländern zu. Und deswegen wäre es ja nur folgerichtig, wenn auch eine Regionalisierung der Erbschaftssteuer ins Werk gesetzt würde, damit die Bundesländer selbst entscheiden, wie hoch die Erbschaftssteuer ist." Huber verwies auf den höheren Wertzuwachs von Immobilien im Süden, so dass dort im Erbschaftsfall schneller die Freibeträge überschritten würden. Eine Regionalisierung wird aber von vielen Bundesländern, aber auch der Bundesregierung bisher abgelehnt und gilt deshalb zunächst als chancenlos.

Die von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ins Spiel gebrachte Idee, die vielen Personengesellschaften aus dem Einkommenssteuersystem herauszulösen, wird in der CSU offenbar nicht unterstützt. Linnemann hatte vorgeschlagen, ein eigenes Unternehmenssteuerrecht zu schaffen, weil 75 Prozent der Unternehmer Einkommenssteuer zahlen müssten. Auch bei Änderungen der Erbschaftssteuer sei es ein Problem, dass Familienunternehmen betroffen wären.

(Bericht von Andreas Rinke; Redigiert von Kerstin Dörr; Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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