Börse am Morgen

Dax erholt sich – US-Inflation könnte Game-Changer werden – Amazon klagt gegen EU

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Quelle: Pla2na/Shutterstock.com

Der Dax hat am Mittwoch die jüngste Erholung fortgesetzt. Im frühen Handel ging es um über 0,5 Prozent auf 15.870 Zähler nach oben. Nach vier aufeinander folgenden Verlusttagen zu Beginn der vergangenen Woche könnte der Leitindex nun eine ebenso lange Gewinnstrecke hinlegen.

Allerdings könnten die Karten am Nachmittag neu gemischt werden. Dann werden in den USA die Verbraucherpreise veröffentlicht. Diese hätten „das Potenzial, im Alleingang über die Richtung des heutigen Börsentages zu entscheiden“, schrieb Analyst Thomas Altmann vom Vermögensverwalter QC Partners. Die entscheidende Zahl sei die Kerninflation, also die Teuerung ohne Energie- und Lebensmittelpreise – und hier erwarten Marktteilnehmer eine 5 vor dem Komma.

Das bedeutet auch: Weitere Zinserhöhungen werden kommen. Definitiv! Fed-Präsident Jerome Powell ist eindeutig: Die Zinserhöhungen sind erst vom Tisch, wenn die Inflation auf 2 Prozent sinkt.

Amazon klagt gegen EU

Amazon wehrt sich gegen eine verschärfte Aufsicht in der EU, unter die der weltgrößte Online-Händler nach neuen Digitalgesetzen fallen soll. Der US-Konzern legte beim EU-Gericht in Luxemburg Widerspruch gegen den Status einer besonders großen Online-Plattform nach dem Digital Services Act (DSA) ein.

Amazon argumentierte am Dienstag, dass der Konzern als Händler für Verbraucherartikel nicht die Art von Online-Plattform sei, für die die DSA-Regeln geschaffen wurden. Denn ihr Ziel sei, die Risiken durch Dienste zu minimieren, die Informationen und Meinungen verbreiteten und sich durch Werbung finanzierten.

Auch sei Amazon in keinem der einzelnen EU-Länder der größte Einzelhändler. Würde der Konzern als große Plattform einer verschärften Aufsicht unterworfen und die lokalen Einzelhandels-Konkurrenten nicht, wäre Amazon dadurch benachteiligt, hieß es. Zugleich betonte Amazon, dass man seit Jahren viel dafür unternehme, um Kunden vor illegalen Waren wie Produktfälschungen zu schützen.

Die EU-Kommission betrachtet etwa auch Googles Shopping-Marktplatz und den chinesischen Online-Händler Alibaba als besonders große Online-Plattformen. Der deutsche Modehändler Zalando zog bereits Ende Juni gegen die Einstufung vor Gericht. Er argumentierte, die EU-Kommission habe sein hybrides Geschäftsmodell ignoriert: Denn Zalando verkaufe auch eigene Artikel. Der DSA gelte aber nicht für den Einzelhandel, weswegen die Kundenzahl in dieser Rubrik nicht habe mitgezählt werden dürfen.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton betonte seinerzeit, dass es beim DSA nicht nur um Hassrede, Falschinformationen oder Cyber-Mobbing gehe - sondern etwa auch um die Einhaltung von Altersbeschränkungen den sowie den Kampf gegen illegale oder unsichere Artikel.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa mit Blick auf schädliche Inhalte einmal jährlich eine Risikobewertung vorlegen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem müssen sie Daten mit Behörden und Forschern teilen.

Redaktion onvista/dpa-AFX

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