Oberstes Gericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab

Reuters · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel abgelehnt.

Damit können Neuregelungen zu möglichen Mietsenkungen planmäßig am 23. November in Kraft treten. Die Richter begründeten ihre Entscheidung am Donnerstag damit, dass "kein schwerer Nachteil von besonderem Gewicht" bestehe, der einen Stopp der Vorschriften rechtfertigen würde.

Der Berliner Mietendeckel besteht aus zwei Teilen. Zum einen gilt eine Höchstgrenze für Neuvermietungen. In einem zweiten Schritt müssen ab Ende November Vermieter auch bei Altverträgen die Mieten senken, wenn sie ein bestimmtes Niveau überschreiten. Betroffen sind laut Medienberichten mehr als 300.000 Vermieter. Der Eilantrag wurde eingereicht von einer Gesellschaft, die in Berlin 24 Wohnungen vermietet. Bei 13 davon müssten nun die Mieten gesenkt werden.

Das Abgeordnetenhaus in Berlin hatte Ende Januar mit der Regierungsmehrheit von SPD, Grünen und Linken die Mieten für fünf Jahre eingefroren. Nur Wohnungen, die nach 2014 gebaut wurden, und öffentlich geförderte Wohnungen sind ausgenommen. Die Wohnungswirtschaft kritisiert den Schritt. "Berlin braucht neue Wohnungen. Der Mietendeckel ist der falsche Weg, denn er verbessert die angespannte Situation nicht", erklärte eine Sprecherin von Vonovia. Die Konkurrentin Deutsche Wohnen, die in Berlin noch mehr Wohnungen vermietet, wollte sich nicht zu der Entscheidung in Karlsruhe äußern.

Auch nach der Ablehnung des Eilantrags bleiben mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den Mietendeckel anhängig. Wann das Gericht im Hauptsacheverfahren über diese entscheiden wird, ist noch offen. Falls die Karlsruher Richter zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Mietsenkung in Altverträgen verfassungswidrig war, könnten Vermieter Geld zurückfordern.

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