Gericht verurteilt Regierung und verlangt Klimasofortprogramme
Berlin (Reuters) - Die Klimapolitik der Ampel-Regierung ist in mehreren Punkten unzureichend und rechtswidrig.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verurteilte die Bundesregierung am Donnerstag daher zur Vorlage von Sofortprogrammen und gab damit den Umweltverbänden BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Regierung müsse nach dem aktuellen Klimaschutzgesetz Programme für die Sektoren Verkehr und Gebäude ausarbeiten, damit Deutschland von 2024 bis 2030 wieder auf Kurs der Gesetzesvorgaben komme, entschied das Gericht. Eine Berufung wurde zugelassen. BUND und DUH sprachen von einem Erfolg auf ganzer Linie. Man nehme dies am ersten Tag der Weltklimakonferenz in Dubai als Signal für mehr Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung.
Die Bundesregierung hatte in den Sektoren Verkehr und Gebäude sowohl 2021 als auch 2022 gegen die Vorgaben des aktuellen Gesetzes verstoßen. Dies legt konkrete Höchstwerte beim CO2-Ausstoß für jeden Sektor und jedes Jahr fest und verlangt bei Verfehlungen eine schnelle Reakion. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lehnte jedoch das eigentlich verpflichtendes Sofortprogramm ab. Auch ein Programm von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) für den Bausektor beschloss die Bundesregierung nie. Sie hatte argumentiert, ein neues Klimaschutzgesetz sei ohnehin geplant, bei dem den Sektoren mehr Spielraum eingeräumt werde. Dieses Gesetz ist zwar von der Regierung auf den Weg gebracht, aber noch nicht im Bundestag beschlossen. Auch das Gericht verwies darauf, dass daher das aktuelle Gesetz gelte.
Das Klimaministerium von Robert Habeck (Grüne) ließ offen, ob die Regierung in die Berufung gehen wolle. Die Urteile nehme man zur Kenntnis, erklärte eine Sprecherin. "Das Gericht hat die Revision ausdrücklich zugelassen." Die Bundesregierung werde Urteile und Begründungen im Einzelnen genau auswerten und das weitere Vorgehen prüfen. Das Bauministerium sagte eine schnelle Analyse des Urteils zu: "Dazu gehört selbstverständlich auch die Prüfung von Maßnahmen, die den Urteilen des Gerichts gerecht werden." Das Verkehrsministerium äußerte sich zunächst nicht.
BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock zeigte sich mit dem Gerichts-Entscheid hoch zufrieden: "Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig." Sie erwarte von Wissing, Geywitz und Habeck nun mehr Ehrgeiz. "Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden." DUH-Anwalt Remo Klinger sagte: "Das Urteil ist ein Erfolg auf ganzer Linie." Klimaschutz sei eine gesetzliche Pflicht und nicht ein "Nice to have".
Das Oberverwaltungsgericht machte zudem deutlich, dass damit auch das von der Bundesregierung im Oktober beschlossene Klimaschutzprogramm mit seinen zahlreichen Einzel-Instrumenten über alle Sektoren hinweg unzureichend sei. "Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm." Auch gegen dieses Klimaschutzprogramm hat die DUH geklagt und erwartet Anfang 2023 ein Urteil.
Das Klimaschutzministerium betonte, die Regierung verfolge eine ehrgeizige Politik und wolle die Klimaschutzlücke bis 2030 schließen. Das Klimaschutzprogramm mache dies zu 80 Prozent, die Regierung arbeite am verbleibenden Teil.
BERUFUNG BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT MÖGLICH
Das Urteil trifft die Bundesregierung in einer ohnehin schwierigen Lage. Nach dem Verfassungsurteil zum Klimafonds (KTF) fehlt ihr Geld für eine Reihe von Instrumenten. Die Änderung des Klimaschutzgesetzes trifft besonders bei den Grünen nach wie vor auf Bedenken. Zudem wollen sich beim Klimaschutzgesetz zahlreiche Regierungsmitglieder inklusive Kanzler Olaf Scholz präsentieren. Das Urteil rückt die deutsche Klimapolitik nun in ein schlechtes Licht.
Die Umweltverbände rechnen damit, dass die Regierung nun in Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zieht. Zwar war das Urteil des Oberverwaltungsgerichts eindeutig, der Bund könnte damit aber rund ein Jahr an Zeit gewinnen. In dieser Spanne könnte das neue Klimaschutzgesetz beschlossen werden, sofern die Ampel-Koalition hier geschlossen auftritt. Dann könnten die Klagen ins Leere laufen.
(Bericht von Markus Wacket; redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)