Bahn setzt Tarifeinheitsgesetz um - Lokführerverträge noch in 16 Betrieben
Berlin (Reuters) - Bei der Deutschen Bahn gelten ab April die Tarifverträge der Lokführergewerkschaft GDL nur noch in 16 Teil-Betrieben des Konzerns.
Mit der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes ermittelte die Bahn in diesen Betrieben eine Mehrheit für die GDL, wie das Staatsunternehmen am Donnerstag mitteilte. Insgesamt gab es Überschneidungen der Tarifverträge von GDL und der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in 71 Betrieben mit 38.000 Mitarbeitern. Bei den 55 übrigen gilt künftig allein der EVG-Vertrag. Dies dürfte den Tarifkonflikt mit der GDL weiter anheizen, die mit der Bahn einen neuen Vertrag aushandeln will und die Umsetzung des Gesetzes ablehnt. Die Bahn erklärt, sie sei dazu rechtlich gezwungen.
Als Konsequenz könnten beispielsweise die Beschäftigten in den GDL-Mehrheitsbetrieben laut Bahn ab April kein Überstunden-Langzeitkonto mehr besparen oder ein bezuschusstes Job-Ticket bestellen. Umgekehrt greifen GDL-Regelungen für einen Sozialfonds nicht mehr in den EVG-Betrieben.
Die Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben ist schwierig. Die Bahn darf Mitarbeiter nicht nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit befragen, kann aber etwa auf Basis von Betriebsratswahlen Rückschlüsse ziehen. Das Unternehmen erklärte, sie habe die vom Gesetz geforderte "begründete Annahme" angewendet. Es gilt als wahrscheinlich, dass Ergebnisse juristisch angefochten werden.
Bislang existierten GDL- und EVG-Verträge auf Basis einer Vereinbarung mit der Bahn nebeneinander. GDL und EVG sind aber zerstritten, so dass die Regelungen nicht fortgeführt werden. Die EVG hat inzwischen einen Tarifvertrag bis 2023 abgeschlossen. Mit der GDL ist dieser offen, seit März könnte die GDL auch streiken.