Experte: 1,50-Meter-Abstandsregel in Kitas nicht einzuhalten
BERLIN (dpa-AFX) - Als weiterhin wichtigste Maßnahme wird im Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Lockerungen vom Mittwoch die 1,5-Meter-Abstandsregel bezeichnet. In den Kitas, die nun auch schrittweise die Betreuung wieder ausweiten, ist das nach Einschätzung von Experten und auch der Familien- und Jugendminister von Bund und Ländern nicht einzuhalten. "Gerade die Jüngsten sind auf Hilfe und Unterstützung von einer engen Bezugsperson in der Emotionsregulation angewiesen", sagte Bernhard Kalicki, Experte für frühkindliche Bildung am Deutschen Jugendinstitut (DJI) der Deutschen Presse-Agentur. Kalicki hatte die Familien- und Jugendminister bei der Ausarbeitung der groben Richtlinien zur schrittweisen Wiederöffnung der Kitas beraten.
"Das irritierte, verängstigte oder gestresste Kind braucht einen Erwachsenen, die oder der seine Stresssignale wahrnimmt, korrekt deutet und angemessen reagiert", sagte Kalicki. "Hierzu braucht es auch Körperkontakt, etwa wenn wir ein weinendes Kind trösten." In ihren Richtlinien von Ende April hatten die Minister festgehalten: "Als Rahmenbedingung ist zu akzeptieren, dass sich das Distanzgebot in der Arbeit mit Kindern im Alter bis zur Einschulung nicht umsetzen lässt".
Zur Frage, wie in Kitas dennoch Ansteckungen mit dem Coronavirus weitgehend vermieden werden könnten, sagte Kalicki, die Kindertagesbetreuung solle in "voneinander abgeschotteten "pädagogischen Settings"" organisiert werden mit fest zugewiesenen Räumen und fest zugewiesenem Betreuungspersonal für die Gruppen. Eltern sollten zudem nicht mehr die Kita betreten und Hygienemaßnahmen strikt umgesetzt werden./jr/DP/jha