Pressestimme: 'Berliner Morgenpost' zu Volksbegehren

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - "Berliner Morgenpost" zu Volksbegehren:

"Ein Volksbegehren kann immer erst dann starten, wenn die Berliner Senatsverwaltung es für zulässig erklärt. Das hat schon mehrfach für Unmut bei Antragstellern gesorgt. Denn in dem in der Verfassung verankerten Instrument der direkten Demokratie sind zwar Fristen eingebaut, die Antragsteller einhalten müssen - aber keine, die vorschreibt, wie lange sich der Innensenator Zeit lassen darf. Nach knapp einem Jahr Warten hat deshalb das Bündnis "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" kürzlich den Berliner Senat verklagt. Kein Einzelfall. Nunmehr ist auch klar, dass das Volksbegehren Videoüberwachung den Berlinern in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt wird. Wenn man es ernst meint mit dem direktdemokratischen Verfahren, müssen auch der Verwaltung Fristen gesetzt werden."/al/DP/he

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