ROUNDUP: Gericht kippt Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt
MAGDEBURG (dpa-AFX) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Magdeburg hat das Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt für Gäste aus Corona-Risikogebieten gestoppt. Der 3. Senat setzte die Regelung des Landes vorläufig außer Vollzug, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit war der Eilantrag eines Vermieters von Ferienwohnungen in Naumburg erfolgreich.
Aus Sicht der Richter ist das Beherbergungsverbot rechtswidrig. Es verletze das Grundrecht auf freie Berufsausübung des Vermieters. Zudem greife es in die allgemeine Handlungsfreiheit der Reisenden ein, hieß es zur Begründung. Nach erster Einschätzung entspreche der Eingriff nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Zwar bestehe nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts auch in Deutschland unverändert eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation, betonte das OVG. Das Land Sachsen-Anhalt habe aber nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe. Zudem könnten Tagestouristen aus benachbarten Bundesländern, in denen es keine derartigen Einschränkungen gebe, einreisen. Außerdem bestehe weiterhin die Möglichkeit, privat bei Familien und Freunden zu übernachten./pb/afa/DP/fba