SPD wirft Union Blockade bei Share-Deal-Regelung vor

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Die SPD wirft der Union eine Blockade bei der Neuregelung sogenannter Share Deals vor, die als Steuerschlupfloch beim Immobilienkauf in der Kritik stehen.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) verwies am Mittwoch darauf, dass das Jahressteuergesetz nach letzten Beratungen im Finanzausschuss des Bundestages keine Neuregelung vorsehe. Damit bleibe der Bund nicht nur hinter einem Vorschlag der Länder zurück, sondern behindere den Versuch, Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer einzudämmen. "Die Union will von ihrer Blockade bei den Share Deals nicht abrücken", sagte auch SPD-Finanzpolitikerin Cansel Kiziltepe zu Reuters. "Die Union stellt sich damit schützend vor die Steuervermeider."

Mit dem umstrittenen Share-Deal-Modell können Käufer die Grunderwerbsteuer in Höhe von bis zu 6,5 Prozent umgehen. Dabei wird eine Immobilie nicht direkt verkauft, sondern in eine Gesellschaft eingebracht. Ein Käufer erwirbt dann nicht das Gebäude, sondern Anteile der Gesellschaft. Solange innerhalb von fünf Jahren weniger als 95 Prozent der Anteile übertragen werden, wird keine Grunderwerbsteuer fällig.

Den Ländern entgehen dadurch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Sie hatten daher 2018 eine Verschärfung vorgeschlagen, auf deren Grundlage die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf beschloss. Dieser sah unter anderem vor, dass zum 1. Januar 2020 beide Schwellenwerte gesenkt werden sollten. Verschont blieben nur Gesellschaften, bei denen weniger als 90 Prozent der Anteile innerhalb von zehn Jahren den Eigentümer wechseln. Nach breiter Experten-Kritik legte die Koalition das Vorhaben im Oktober 2019 aber auf Eis - mit der Zusage, die Reform im ersten Halbjahr 2020 abzuschließen.

Seither gab es auf Fachebene zwischen den Koalitionspartnern mehrere Gespräche, ohne dass eine Einigung gelang. Hauptstreitpunkt ist die Höhe der Beteiligungsgrenze, ab der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen fällig wird. Die SPD forderte eine Steuerpflicht, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 75 Prozent der Anteile den Eigentümer wechseln. Mit dieser Beteiligungsgrenze sei die völlige "Sachherrschaft" über die Immobilie weiter gewährleistet.

In anderen Detailfragen hatten sich die Koalitionspartner schon im Sommer verständigt. So soll der Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Immobilieneigentum über die Börse - anders als im Entwurf der Bundesregierung geplant - grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer auslösen.

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