Zusammensetzung Xtrackers Bloomberg Commodity ex Agriculture & Livestock Swap UCITS ETF 1C EUR Acc. Hedged
- WKN
- DBX1LC
- ISIN
- LU0292106167
Zusammensetzung nach Land
Zusammensetzung nach Instrument
Top Holdings zu Xtrackers Bloomberg Commodity ex Agriculture & Livestock Swap UCITS ETF 1C EUR Acc. Hedged
ETF-Strategie zu Xtrackers Bloomberg Commodity ex Agriculture & Livestock Swap UCITS ETF 1C EUR Acc. Hedged
Der Fonds wird passiv verwaltet. Das Anlageziel besteht darin, die Wertentwicklung des Bloomberg ex-Agriculture & Livestock 15/30 Capped 3 Month Forward Index (der 'Index') abzubilden. Dabei wird versucht, die Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf Ebene der Anteilklasse zu verringern. Der Index wurde als eine hochliquide, diversifizierte Benchmark für Commodity-Anlagen zusammengestellt und bildet die Wertentwicklung eines diversifizierten Korbs von längerfristigen Commodity-Futures, ohne Commodities aus der Agrar- und Viehwirtschaft, ab. In den Index können neun Commodities aufgenommen werden. Jeder bezeichnete Commodity-Futurekontrakt, der für den Index in Betracht kommt, wird nach den folgenden relativen Werten gewichtet: (i) dem Commodity-Produktionsprozentsatz (auf Basis des durchschnittlichen US-Dollar-bereinigten Produktionswerts, der die wirtschaftliche Bedeutung des Rohstoffs/der Ware misst) und (ii) dem Commodity-Liquiditätsprozentsatz (auf Basis des durchschnittlichen Handelsvolumens). Auf die für den Index ausgewählten bezeichneten Commodity-Futurekontrakte werden monatlich Gewichtungsobergrenzen auf Einzelebene angewendet. Nur ein einziger Bestandteil des Index darf eine Höchstgewichtung von 30% erreichen, eine darüber hinausgehende Gewichtung wird auf relativer Basis zwischen den restlichen Commodities aufgeteilt. Nach dieser Neuverteilung ist das Gewicht jedes verbleibenden Bestandteils auf 15% beschränkt. Eine darüber hinausgehende Gewichtung wird auf relativer Basis zwischen den restlichen Commodities, die nicht der 30-Prozent-Regel unterliegen, sowie allen anderen Bestandteilen, die nicht der 15-Prozent-Regel unterliegen, aufgeteilt. Zwischen den Anpassungen können die Gewichtungen außerhalb dieser Limite schwanken.