Branchenfonds • Branche: Infrastruktur Aktien

Anlageschwerpunkt DWS Infrastruktur Europa - RC EUR DIS

WKN
ISIN
KVG
DWS Investment S.A.
WKN
KVG
DWS Investment S.A.
ISIN

KVG
52,390 EUR
0,000 EUR0,00 %
Geld
52,390 EUR
Brief
55,010 EUR
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Fondsvolumen
333,54 Mio. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
1,50 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Branchen

Barmittel
Stand:
  • Barmittel (27,9 %)

Zusammensetzung nach Land

EuropaBarmittel
Stand:
  • Europa (72,1 %)
  • Barmittel (27,9 %)

Zusammensetzung nach Instrument

AktienBarmittel
Stand:
  • Aktien (72,1 %)
  • Barmittel (27,9 %)

Top Holdings zu DWS Infrastruktur Europa - RC EUR DIS

Hier stehen normalerweise die Top Holdings des Fonds DWS Infrastruktur Europa - RC EUR DIS. Aktuell liegen sie uns für diesenFonds nicht vor. Solltest du Interesse an den Top Holdings haben, informiere uns bitte über unser Kontaktformular. Wir prüfen gerne, ob wir diese Daten erhalten können.
Stand:

Fondsstrategie zu DWS Infrastruktur Europa - RC EUR DIS

Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge, die Erzielung einer attraktiven risikoadjustierten Rendite und einer stabilen jährlichen Ausschüttung angestrebt. Dies soll durch Investitionen in Infrastruktur-Projektgesellschaften, gegebenenfalls mit einer Beimischung aus Immobilien, erzielt werden. Regional können diese Infrastruktur-Projektgesellschaften und Immobilien an ausgewählten Standorten in Mitgliedsländern der Europäischen Union ('EU') und des Europäischen Wirtschaftsraumes ('EWR') sowie sehr selektiv in europäischen Ländern außerhalb der EU/des EWR liegen. Ein sektorseitiger Fokus der Projekte liegt dabei im Bereich der erneuerbaren Energien, wie der Gewinnung von Energie aus Wasserkraft (einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergien), Windkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der unmittelbar zum Sondervermögen gehörenden Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Zudem dürfen in gewissem Umfang auf Ebene von Infrastruktur-Projektgesellschaften Kredite aufgenommen werden.