Immobilienfonds • Immobilien Europa

Anlageschwerpunkt grundbesitz europa - IC EUR DIS

WKN
A0NDW8
ISIN
DE000A0NDW81
KVG
DWS Grundbesitz GmbH
WKN
A0NDW8
KVG
DWS Grundbesitz GmbH
ISIN
DE000A0NDW81
KVG
36,680 EUR
+0,010 EUR+0,03 %
Geld
36,680 EUR
Brief
38,510 EUR
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Fondsvolumen
6,15 Mrd. EUR
Ausgabeaufschlag
5,00 %
Laufende Kosten
2,92 %
Morningstar-Rating
Ertrags­ver­wendung
Ausschüttend
Morningstar ESG-Rating

Zusammensetzung nach Branchen

Immobilien BüroKonsumgüterWohnung und Hausdiverse BranchenTransport/LogistikHotelerie
Stand:
  • Immobilien Büro (45,9 %)
  • Konsumgüter (24,7 %)
  • Wohnung und Haus (15,9 %)
  • diverse Branchen (5,9 %)

Zusammensetzung nach Land

DeutschlandGroßbritannienFrankreichNiederlandePolenSpanienItalienFinnlandIrlandUngarnPortugal
Stand:
  • Deutschland (32,1 %)
  • Großbritannien (21,2 %)
  • Frankreich (9,9 %)
  • Niederlande (8,4 %)

Zusammensetzung nach Instrument

ImmobilienBarmittel
Stand:
  • Immobilien (92,2 %)
  • Barmittel (7,8 %)

Top Holdings zu grundbesitz europa - IC EUR DIS

WertpapiernameAnteil
Barcelona, Diagonal Mar 3 (ES)5,60 %
London, Stratford (GB)5,00 %
Berlin, UP! (DE)4,10 %
Frankfurt, WestendDuo (DE)3,60 %
München, Metris (DE)3,10 %
Posen, Stary Browar (PL)2,80 %
London, Parkhouse (GB)2,80 %
London, Northcliffe House (GB)2,60 %
Valmontone, Via della Pace, Loc. Pascolaro (IT)2,50 %
Amsterdam, Rivierstaete (NL)2,40 %
Summe:34,50 %
Stand:

Fondsstrategie zu grundbesitz europa - IC EUR DIS

Der Fonds wird aktiv verwaltet. Der Fonds wird nicht unter Bezugnahme auf eine Benchmark verwaltet. Als Anlageziele des Sondervermögens werden regelmäßige Erträge aufgrund von Mieten und Zinsen sowie ein Wertzuwachs angestrebt. Zur Erreichung der Anlageziele investiert der Fonds - direkt oder indirekt über Immobiliengesellschaften - in Immobilien zu mindestens 51 % des Fondsvolumens schwerpunktmäßig in Mitgliedsländern der Europäischen Union (nachfolgend 'EU') und des Europäischen Wirtschaftsraums (nachfolgend 'EWR') sowie zu einem geringen Anteil in Ländern außerhalb der EU/des EWR. Für Rechnung des Sondervermögens dürfen Kredite bis zur Höhe von 30 % der Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien und darüber hinaus kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 % des Wertes des Sondervermögens aufgenommen werden. Die Kreditaufnahme muss mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung vereinbar sein und darf nur erfolgen, wenn die Bedingungen marktüblich sind und die Verwahrstelle der Kreditaufnahme zustimmt. Bei der Auswahl und der Bewirtschaftung der Immobilien werden ökologische Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor gefördert sowie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.