Ziel der Anlagepolitik ist auf lange Sicht die Erwirtschaftung eines Wertzuwachses unter Inkaufnahme mittlerer bis hoher Wertschwankungen. Der Investmentfonds ist ein gemischter Fonds, berücksichtigt § 25 Pensionskassengesetz (PKG) in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2015 und ist für Pensions- und Abfertigungsrückstellungen geeignet. Die auf Euro lautenden Vermögensteile des Investmentfonds betragen mindestens 70 % des Fondsvermögens. Wird das Währungsrisiko durch Kurssicherungsgeschäfte beseitigt, so können diese Veranlagungen den auf Euro lautenden Veranlagungen zugeordnet werden. Die maximale Anlagegrenze der Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere sowie Aktienfonds beträgt 50 % des Fondsvermögens. Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel dürfen bis zu 100 % des Fondsvermögens erworben werden, wobei diese von Unternehmen, Regierungen oder anderen Stellen ausgegeben werden können. Im Anleihenbereich werden mindestens 51 % Schuldverschreibungen der Euro-Zone aus dem Investmentgrade-Bereich erworben. Die Veranlagung kann auch über Investmentfonds abgebildet werden. Weiters können Geldmarktinstrumente im gesetzlich zulässigen Umfang erworben werden. Der Fonds kann bis zu 100 % des Fondsvermögens in Sichteinlagen und kündbare Einlagen investieren.