Die Vermögen der einzelnen Teilfonds können grundsätzlich je nach Bestimmung sowie Gewichtung der jeweiligen Anlagepolitik des betreffenden Teilfonds in verzinsliche Wertpapiere (fest- und variabel verzinsliche Schuldverschreibungen inkl. Nullkuponanleihen), Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, deren Optionsscheine auf Wertpapiere lauten, Optionsscheine auf Wertpapiere, Genuss- und Partizipationsscheine, Zertifikaten und sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerten investiert werden.