|   DGAP-Ad-hoc: HBI-HYPERION SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung  HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages 
   16.06.2022 / 19:10 CET/CEST  Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.  Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
 
   
     
     HBI-Hyperion SE: Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG wegen außerplanmäßiger Abschreibung eines Wandelanleihenvertrages 
   Berlin, den 16. Juni 2022: Die HBI-HYPERION SE (WKN: A2AAC8, ISIN; DE000A2AAC81) teilt mit, dass bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.
   Die HBI-HYPERION SE hat im Jahr 2020 im Zuge ihres Strategiewechsels als Inkubator eine strategische Investition in ein europäisches Fintech-Unternehmen bekannt gegeben. Die HBI-HYPERION SE hatte dazu einen Wandelanleihenvertrag gezeichnet, um eine maximale Aktienbeteiligung in Höhe von 30% erreichen zu können. Aufgrund der Insolvenz des Fintech-Unternehmens muss dieser Wandelanleihenvertrag außerplanmäßig abgeschrieben werden.
   Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende außerordentliche Hauptversammlung ist zeitnah für die kommende Woche geplant.
   Kontakt:  HBI-HYPERION SE  Christian Juvet  Geschäftsführender Direktor  Kurfürstendamm 11  10119 Berlin  E-Mail: info@hbi-hyperion.com www.hbi-hyperion.com  
       16.06.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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