Aussetzung von Insolvenzantragspflicht endet - Kritik von SPD
Berlin (Reuters) - Trotz neuer Forderungen aus der SPD-Bundestagsfraktion will die Bundesregierung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen nicht verlängern.
Ein Sprecher des SPD-geführten Bundesjustizministeriums sagte in Berlin, dass keine Verlängerung über Freitag hinaus geplant sei. Auch das CDU-geführte Wirtschaftsministerium bestehe nicht darauf, hieß es in Regierungskreisen. In der Unions-Fraktion im Bundestag wird eine Verlängerung abgelehnt. Dagegen bekräftigte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner: "Die auslaufende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht muss verlängert werden."
"Wir werden nächste Woche einen letzten Versuch unternehmen, mit der Union die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um zwei Monate zu vereinbaren", kündigte Fechner an. Viele Unternehmen müssten sonst Insolvenz anmelden, weil staatliche Hilfen noch nicht ausbezahlt seien. "Diese Firmen sind unverschuldet in die Krise geraten und hätten Anspruch auf staatliche Hilfen. Es stehen tausende Jobs auf der Kippe, an denen Familienexistenzen hängen", warnte der SPD-Politiker.
Branchenexperten halten eine nachträgliche Aussetzung auch für nicht praktikabel. "Wenn ein Unternehmen Anfang Mai den Antrag stellen muss, verlangen Lieferanten sofort Vorkasse, Kunden springen ab und Mitarbeiter kündigen. Der Schaden lässt sich dann nicht mehr revidieren", hatte der Vorsitzende des Gravenbrucher Kreises der Insolvenzverwalter, Lucas Flöther, zu Reuters gesagt.
In der Regierung hieß es, man erwarte im Mai keine große Insolvenzwelle. Diese Einschätzung teilt auch die Auskunftei Creditreform: Trotz aller Befürchtungen werde es wahrscheinlich nicht zu einer akuten Insolvenzwelle bei den Unternehmen kommen, da die staatlichen Hilfen erst einmal weiter liefen. Der Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform, Patrik-Ludwig Hantzsch, begrüßte den Schritt: "Das Auslaufen des vermeintlichen Schutzes bedeutet eine Rückkehr zu regulären Wettbewerbsbedingungen und marktwirtschaftlicher Transparenz." Durch die Aussetzung sei das Vertrauen in Geschäftspartner verlorengegangen und Interessen von Gläubigern massiv beschnitten worden.
"Bereits heute gilt die Insolvenzantragspflicht für die allermeisten Unternehmen", hatte Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann zu Reuters gesagt. Nur für einen sehr kleinen Teil der Unternehmen, die bis Februar Antrag auf staatliche Corona-Hilfen gestellt hätten und noch immer auf die Auszahlung warteten, sei sie noch ausgesetzt. "Ich setze mich weiter dafür ein, dass auch die restlichen Zahlungen schnell bei den Unternehmen ankommen", sagte der CDU-Politiker.