Derivate-Steueränderung 2021: Bundesrat spricht sich gegen geplante neue Verlustrechnung aus – Sind die Trader jetzt gerettet?

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Die Anfang des Jahres durch Finanzminister Scholz angekündigte Änderung des Einkommenssteuergesetzes, durch die die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei bestimmten Finanzprodukten auf den Kopf gestellt werden soll, hatte für massive Kritik gesorgt.

Ab dem 1. Januar 2021 sollen laut der Änderung Verluste aus Instrumenten wie Hebelzertifikaten und CFDs nur mit Gewinnen aus der gleichen Art von Geschäften verrechenbar sein. Des Weiteren wird diese Verlustverrechnung auf 10.000 Euro im Jahr beschränkt. Nicht verrechnete Verluste müssen dann auf Folgejahre verschoben werden und können jeweils nur in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Die Anerkennung von Verlusten wird damit im Vergleich zur derzeit geltenden Regelung erheblich eingeschränkt und es ist in diesem Szenario sogar möglich, trotz Verlusten Steuern zahlen zu müssen.

Hier lesen Sie die Folgen der Steueränderung im Detail

Jetzt hat der Bundesrat ebenfalls auf die Gesetzesänderung reagiert und sich in einer Sitzung am 9. Oktober als Teil der Stellungnahme zum Jahressteuergesetz dagegen ausgesprochen. Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

„Der Bundesrat spricht sich für die Streichung der 2019 (BGBl. I 2019, 2875) geschaffenen neuen Verlustverrechnungsbeschränkungen im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen aus. Die administrative Umsetzung dieser Vorschriften ist verfassungsrechtlich bedenklich und stellt die Finanzverwaltung zudem vor nahezu unlösbare Aufgaben.

Mit der Neuausrichtung der Besteuerung ab dem Jahr 2009 wurde - höchstrichterlich bestätigt - das Grundprinzip einer symmetrischen Berücksichtigung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Kapitaleinkünfte eingeführt. Die neuen Vorschriften brechen mit diesem Grundprinzip. Die Verlustverrechnungsbeschränkungen sind so restriktiv, dass sie in der Fachliteratur als ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtlich maßgebende Nettoprinzip bewertet werden.

[…]

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor - dieser hat am 8. Oktober 2020 bereits mit den Beratungen in 1. Lesung begonnen. Nach Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.“

Im Kern dürfte das bedeuten, dass der Bundesrat dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen dürfte und dass die Änderung fürs erste blockiert ist. Das Hin und Her zwischen Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag dürfte dennoch weitergehen - es ist noch nicht zu 100 Prozent klar, ob die Änderung nicht doch noch durchgesetzt wird – und dürfte eine Last-Minute-Entscheidung in diesem Jahr werden.

onvista-Redaktion

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