FDP-Fraktionsvize Theurer gegen generellen Corona-Lockdown

dpa-AFX · Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer hat sich gegen einen generellen Corona-Lockdown in Deutschland ausgesprochen. Theurer sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin: "Durch 3G am Arbeitsplatz und im ÖPNV sehen wir ein zunehmendes Einbrechen des R-Werts. Er liegt bereits für die ersten Tage des Inkrafttretens unserer Maßnahmen unter 1. Sofern sich dieser Trend fortsetzt und der R-Wert weiter sinkt, sind keine bundesweiten Maßnahmen zwingend notwendig."

Das Robert Koch-Institut gab den sogenannten R-Wert am Dienstagmorgen mit 0,93 an. Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 93 weitere Menschen anstecken. Liegt der R-Wert anhaltend über 1, steigen die Fallzahlen, liegt er anhaltend darunter, sinken sie - je deutlicher, umso schneller.

Theurer sagte weiter: "Gegenwärtig halte ich einen generellen Lockdown nicht für sinnvoll. Wir beobachten die Lage aber sehr genau und werden auf neue Entwicklungen sowie Erkenntnisse über die Omikron-Variante mit den notwendigen, zielgerichteten Maßnahmen reagieren."

Es sei eine weiter verstärkte Impf- und Testkampagne notwendig. "Ärzte berichten aus dem ganzen Land, dass große Teile ihrer Impfstoffbestellungen nicht geliefert werden", so Theurer. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müsse endlich wieder die Arbeit aufnehmen, sonst müsse die Bundeskanzlerin ihn entlassen und die Impfstoffbeschaffung in der letzten Woche selbst regeln.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts durfte der Bund in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen.

Theurer sagte: "Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird deutlich, dass es gewichtige Gründe gegen die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen gab, die mit zunehmendem Impffortschritt immer stärker ins Gewicht fallen - insbesondere haben die Richter ein Recht auf Bildung konstatiert", so Theurer. "Es wäre also ein großer Fehler, von der Legalität der damaligen Maßnahmen automatisch darauf zu schließen, dass sie auch heute wieder verfassungskonform wären oder dass sie dadurch gar jetzt notwendig werden."/hoe/DP/eas

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