'Rufmord-Kampagne nicht bewiesen': Gericht weist Jagdfeld-Klage ab
DORTMUND/BERLIN (dpa-AFX) - Das Dortmunder Landgericht hat die Schadenersatzklage des Hotel-Investors Anno August Jagdfeld gegen die Signal-Iduna-Gruppe abgewiesen. Jagdfeld wirft der Versicherung eine gezielte Rufmordkampagne im Zusammenhang mit der Wiedereröffnung des Berliner Hotels Adlon vor und beziffert den entstandenen Schaden auf rund eine Milliarde Euro. Nach 14 Verhandlungstagen urteilte das Gericht jedoch am Donnerstag: "Die Klage ist nicht begründet, es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz."
Anno August Jagdfeld hatte für den Wiederaufbau des Hotels Adlon einen Fonds aufgelegt, an dem sich die Dortmunder Versicherung mit fünf Millionen Euro beteiligte. Als es später zu Unstimmigkeiten und Ärger kam, hatte sich eine Anlegerschutzgemeinschaft gegründet, deren Sprecher dem Investor fortan öffentlich schwere Vorwürfe machte. Nach Ansicht der Richter konnte jedoch kein Zeuge den Beweis dafür erbringen, dass die Signal-Iduna-Gruppe als treibende Kraft für die Aussagen des Sprechers der Schutzgemeinschaft verantwortlich war. Der Mann selbst ist inzwischen gestorben.
Die Signal-Iduna-Gruppe hatte die Anschuldigungen von Anfang an zurückgewiesen. "Sämtliche Vorwürfe waren und sind haltlos", sagte Unternehmenssprecher Edzard Bennmann nach dem Urteil. Christian Plöger, Sprecher von Anno August Jagdfeld, kündigte Berufung an und zeigte sich zuversichtlich, dass das Urteil in zweiter Instanz gekippt wird./med/DP/fba