WDH: Zu nah am Champagner? 'Champanillo'-Bars droht nach EuGH-Urteil Ärger
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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Zwei spanische Tapas-Bars können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Probleme bekommen, weil ihr Name "Champanillo" an das Getränk Champagner erinnert. Der EuGH entschied am Donnerstag, dass sich auch Anbieter von Dienstleistungen an EU-Regeln zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen halten müssen. Entscheidend ist demnach, ob der Verbraucher durch einen Namen veranlasst wird, einen unmittelbaren gedanklichen Bezug zu der geschützten Ware herzustellen. Das müsse letztlich aber das zuständige nationale Gericht prüfen, hieß es.
Hintergrund der Entscheidung ist die Klage einer Einrichtung zum Schutz der Interessen der Erzeuger von Champagner. Sie will die Verwendung des Begriffs "Champanillo" verbieten, was im Spanischen so viel wie kleiner Champagner bedeutet. Die Verwendung verletze die geschützte Ursprungsbezeichnung "Champagne", argumentiert sie./mjm/DP/nas