Wirecard-Leerverkaufsverbot: Zerrt britischer Hedgefonds jetzt die Bafin vor Gericht?

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Das Spielchen rund um die Wirecard-Aktie zieht immer weitere Kreise. Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht direkt zum Wochenauftakt weiteren „Short-Positionen“ einen Riegel vorgeschoben hat, ist der Aufschrei unter den „Short Sellern“ groß. Besonders der britische Hedgefonds Odey Asset Management ist wohl auf dem Sprung die Bafin zu verklagen.

„Wirecard-Position erst einmal Nebensache“

Für Crispin Odey, Hedgefonds-Manager und Gründungspartner von Odey Asset Management, ist das am Wochenende getroffene Leerverkaufsverbot der Bafin eine „sehr gefährliche Sache“, wie er der Nachrichtenagentur „Bloomberg“ in einem Interview sagte. Sein Hedgefonds hatte die Short-Position von Wirecard erst Anfang Februar noch auf 0,77 Prozent ausgebaut. Die Entwicklung der Position ist für den Hedgefonds-Manager aber zur Nebensache geworden. Für Odey sei es jetzt „viel spannender“ die Bafin vor Gericht zu bringen.

Tür und Tor für Klagen geöffnet

Der britische Hedgefonds-Manager ist der festen Überzeugung, dass sich die deutsche Finanzaufsichtsbehörde mit ihrem „beispielslosen Schritt“, Leerverkäufe auf Wirecard zu untersagen, angreifbar „für mögliche Klagen“ gemacht hat. „Die Behörde müsse sich sicher sein, dass die Mitarbeiter von Wirecard kein Fehlverhalten begangen hätten.“ Das sein Hedgefonds genau diese Tatsache von einem deutschen Gericht klären lassen möchte, schloss Crispin Odey nicht aus: „Wir sind sehr gespannt, was wir in einem Rechtsstreit gegen die BaFin machen könnten.“

Bafin hält sich bedeckt

Eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht lehnte eine Stellungnahme zu möglichen Klagen gegen die Behörden ab. Es ist das erste Mal, dass die Bafin Leerverkäufe für eine Einzelaktie verbietet. Einen ähnlichen Vorfall hattte es zuletzt während der Finanzkrise im Jahr 2008 gegeben, als die Behörde Leerverkäufe für 11 große Dax-Werte verboten hatte, darunter Papiere der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Deutschen Börse und der Areal Bank. Die Behörde begründet ihren Schritt mit dem potenziell entstehenden Risiko, dass die Verunsicherung des Marktes hinsichtlich einer angemessenen Preisbildung bei Wirecard-Aktien zunimmt und sich zu einer generellen Marktverunsicherung ausweitet.

Von Markus Weingran

DAS WICHTIGSTE DER BÖRSENWOCHE – IMMER FREITAGS PER E-MAIL

Zum Wochenende die Top Nachrichten und Analysen der Börsenwoche!

Hier anmelden >>

Foto: PhotoMediaGroup / Shutterstock.com

Meistgelesene Artikel