Anlageschwerpunkt China Equity Value Strategy - ID EUR DIS
- WKN
- A3DD2Q
- ISIN
- DE000A3DD2Q6
Wir holen für dich die Verwaltungsvergütungen beim Fondssparen zurück und zahlen dir die Bestandsprovisionen, auch für bereits gekaufte Fonds, aus.
Zusammensetzung nach Branchen
Zusammensetzung nach Land
Zusammensetzung nach Instrument
Zusammensetzung nach Währung
Top Holdings zu China Equity Value Strategy - ID EUR DIS
Wertpapiername | Anteil |
---|---|
InvescoM2 China AllShs St.Con. Reg. Shs USD Acc. oN | 9,16 % |
Tencent Holdings Ltd. Reg. Shares HD -,00002 | 6,38 % |
China Merchants En.Sh.Co.Ltd. Registered Shares A YC 1 | 5,16 % |
Alibaba Group Holding Ltd. Registered Shares o.N. | 4,49 % |
NAURA Technology Group Co.Ltd. Registered Shares A YC 1 | 4,16 % |
China Tower Corp. Ltd. Registered Shares H YC 1 | 3,76 % |
Nanjing Tanker Corp. Registered Shares A YC 1 | 3,58 % |
Kingsoft Corp. Ltd. Registered Shares DL-,0005 | 3,17 % |
China Construction Bank Corp. Registered Shares H YC 1 | 3,12 % |
Industr. & Commerc.Bk of China Registered Shares H YC 1 | 2,98 % |
Summe: | 45,96 % |
Fondsstrategie zu China Equity Value Strategy - ID EUR DIS
Das Anlageziel des Fonds besteht darin, auf langfristige Sicht Kapitalwachstum zu erwirtschaften. Dieses Anlageziel soll vor allem durch Anlagen an den Aktienmärkten Chinas erreicht werden. Für den Fonds können die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zulässigen Vermögensgegenstände erworben werden. Die Gesellschaft soll für den Fonds nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/oder Wachstum erwarten lassen. Das OGAW-Sondervermögen muss zu mindestens 51 % aus Aktien, A-Shares, H-Shares und ADRs von Emittenten mit Sitz in China bestehen. Bis zu 49 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Reits, Wandelanleihen, Schuldverschreibungen von Unternehmen mit Sitz in China angelegt werden. Maximal 10 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens dürfen in Optionsscheine angelegt werden. Vorbehaltlich der in den vorstehenden Absätzen und Anlagebedingungen festgelegten Anlagegrenzen gilt zudem, dass mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des OGAW-Sondervermögens ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens in solche Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz (InvStG) angelegt werden, die nach diesen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können.