EQS-Adhoc: HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 15. Mai 2024 gewährt

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HPI AG: Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 15. Mai 2024 gewährt

28.03.2024 / 15:40 CET/CEST
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HPIAG:Stundung der Rückzahlungsverpflichtung nebst Zinsen der Wandelanleihe 2011/2024 bis zum 15.Mai 2024 gewährt München,28. März 2024 – Die HPI AG (die „Gesellschaft“) hat von dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger (der „Vertreter der Anleihegläubiger“), One Square Advisory Services S.à.r.l, die beantragte Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst aufgelaufener Stückzinsen der Wandelschuldverschreibung 2011/2024 (ISIN: DE000A1MA6Z2) bis zum 15. Mai 2024 erhalten.

Da die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die am 31. März 2024 fälligen Verpflichtungen aus der Wandelanleihe zu erfüllen und zur Abwendung der Insolvenz den Vertreter der Anleihegläubiger u. a. um Zustimmung zur Laufzeitverlängerung um 18 Monate sowie zur Kapitalisierung der Zinsen gebeten hat, konnte der Vertreter der Anleihegläubiger auf Basis der vorliegenden Informationen den Vorschlägen der Gesellschaft bislang nicht zustimmen. Die Stundung der am 31. März 2024 fälligen Rückzahlung nebst Zinsen bis zum 15. Mai 2024 soll es der Gesellschaft ermöglichen, dem Vertreter der Anleihegläubiger alle für eine Entscheidung erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Die HPI AG ist bestrebt, dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger alle erforderlichen Unterlagen im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen und wird den Kapitalmarkt zeitnah über die weiteren Schritte informieren.

HPIAG

Artur Piotr Jedrzejewski
Vorstand
Fürstenrieder Str. 267
81377 München
Telefon: +49 89 800 656 440
Internet: www.hpi-ag.com

ISIN: DE000A0JCY37
WKN: A0JCY3
Börsenkürzel: CEW3
Börse: Freiverkehr der Börse München

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