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APA ots news: FMA übernimmt Aufsicht von Kryptowerte-Dienstleistern in Österreich

EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) bietet  
Rechtsgrundlage für digitale Vermögenswerte -Wegweiser der FMA 
bietet Rechtssicherheit und zeigt klaren Pfad zur Zulassung 

Wien (APA-ots) - Die Finanzmarktaufsicht ist mit der österreichischen  
Begleitgesetzgebung zur Verordnung der Europäischen Union über Märkte 
für Kryptowerte (MiCAR) zur zuständigen Aufsichtsbehörde für Anbieter 
wie Handelsplattformen oder Verwahrer und Verwalter von Kryptowerten 
und für Emittenten von Kryptowerten bestimmt worden. Dieser 
Rechtsrahmen und die damit einhergehende Stärkung der Aufsicht 
schaffen in der EU und in Österreich eine neue umfassende Grundlage 
für regulierte Geschäfte mit Kryptowerten - digitalen Werten oder 
Rechten wie die bekannten "digitalen Assets" Bitcoin oder Ethereum, 
aber auch anderen sogenannten Token, die auf einer Distributed Ledger 
oder ähnlichen Technologien basieren. Bislang unterlagen derartige 
Anbieter allenfalls der Regulierung im Bereich der 
Geldwäscheprävention. 

"Die neuen klaren Spielregeln schaffen auf dem dynamisch 
wachsenden Markt für Kryptowerte mehr Rechtssicherheit und faire 
Bedingungen für den Wettbewerb", so FMA-Vorstände Helmut Ettl und 
Eduard Müller. "Als Aufsichtsbehörde erhält die FMA nun wirksame 
Befugnisse, um Integrität und Transparenz durchzusetzen und 
Verbraucher und Marktteilnehmer vor betrügerischen und 
verantwortungslosen Trittbrettfahrern zu schützen. Das ermöglicht 
Innovationen und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter 
Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes." 

Im Einzelnen regelt die MiCAR Transparenz- und 
Offenlegungspflichten für die Emission und den Handel mit 
Kryptowerten, die Zulassungspflicht und laufende Aufsicht über 
Kryptowerte-Dienstleister ( Crypto Asset Service Provider oder kurz 
CASP ) und Emittenten von Kryptowerten, deren ordnungsgemäße 
Geschäftsorganisation, Investoren- und Verbraucherschutzvorschriften 
sowie Vorschriften zur Bekämpfung von Marktmissbrauch. 

Wegweiser im Zulassungsverfahren 

Die wesentlichen Bestimmungen für künftige Kryptowerte- 
Dienstleister werden zum 30. Dezember 2024 anwendbar. Sowohl für die 
FMA als auch für Marktteilnehmer stehen nun zunächst deren 
Zulassungsverfahren im Mittelpunkt. Um sicherzustellen, dass 
grundlegende Aspekte wie Verbraucherschutz und Finanzmarkstabilität 
in hohem Maße gewahrt werden, stellt die MiCAR strenge Anforderungen 
an diese neuen Beaufsichtigten. Als Wegweiser und Orientierungshilfe 
hat die FMA ein ausführliches Informationsschreiben erarbeitet, das 
die Erwartungen der Aufsicht klarstellt und Fragen beantwortet, die 
im Zusammenhang mit dem Antrag auftreten. 

Das Informationsschreiben basiert auf den bisherigen Erfahrungen 
und Beobachtungen der FMA und soll Rechtssicherheit und Klarheit für 
Zulassungswerber schaffen. Es soll Nachfragen und Verzögerungen im 
Zulassungsverfahren vermeiden und eine effiziente Verfahrensführung 
auf Seiten der FMA wie auch der Antragsteller sicherstellen. Zwei 
wesentliche Themenkomplexe im Bereich Outsourcing für CASPs werden 
überdies in dem neuen Informationsformat der FMA "Reden wir über 
Aufsicht" beleuchtet. Das Informationsschreiben und das Dokument 
"Reden wir über Aufsicht" stehen auf der FMA-Website zum Download 
bereit. 

Der österreichische Kryptomarkt 

Laut einer jüngst veröffentlichten Studie der Oesterreichischen 
Nationalbank [1] halten rund 3% der österreichischen Bevölkerung 
Kryptowerte in ihrem Portfolio, meist im Gegenwert von wenigen 
tausend Euro. Zu den häufigsten Motiven für die Investition zählt die 
Spekulation auf Kurssteigerungen, technische Neugier, aber auch 
Portfoliodiversifikation. Soziologisch gesehen überwiegen junge 
Männer unter den Krypto-Besitzern. Bei der FMA sind derzeit zwölf 
Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß Finanzmarkt- 
Geldwäschegesetz registriert, die im Jahr 2023 rund 300.000 
österreichische Kunden hatten. Diese Dienstleister werden ab 30. 
Dezember 2024 von MiCAR aufsichtsrechtlich erfasst. Sie können auf 
Basis ihres aktuellen regulatorischen Status im Rahmen einer 
Übergangsfrist mit ihren Dienstleistungen bis längstens Ende 2025 
fortfahren, sofern sie nicht bis dahin eine Zulassung als Anbieter 
von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß MiCAR erhalten. 

Hintergrundinformationen 

- Informationen der FMA zu MiCAR 

- Informationsschreiben der FMA für die Zulassung als Kryptowerte- 
Dienstleister 

- "Reden wir über Aufsicht" zum Thema Outsourcing bei CASP 

- Text der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte ( 
MiCAR) 

- Text des MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG) 

[1] Fessler, P., Weber, B. (2024). "Crypto Assets in Austria: An 
Assessment of their Prevalence and the Motives of their Holders, 
OeNB Bulletin, June 2024. 
https://www.oenb.at/Publikationen/Volkswirtschaft/bulletin/2024/q2-20 
24/june-2024-2.html 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0037    2024-08-07/10:52

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