Polizei soll künftig Gesichtserkennungs-Software nutzen dürfen

Reuters · Uhr

Berlin (Reuters) - Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sollen bei der Suche nach Verdächtigen nun auch Programme zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen.

"Die Sicherheitsbehörden brauchen zeitgemäße Befugnisse, um Tatverdächtige und Gefährder insbesondere im Bereich von Terrorismus und schwerer und organisierter Kriminalität schnell und effektiv identifizieren und lokalisieren zu können", bestätigte das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) am Freitag einen "Spiegel"-Bericht. Mit den Programmen soll ein Abgleich mit Fotos Verdächtiger in den sozialen Netzen und anderswo im Internet möglich gemacht werden. "Dafür braucht es die vorgesehene neue, technikoffen ausgestaltete Rechtsgrundlage", erklärte das Ministerium.

Die Behörden erhoffen sich eine bessere Identifizierung von Extremisten etwa des "Islamischen Staats", die in Hinrichtungs- und Foltervideos zu sehen sind und sich womöglich unerkannt in Europa verstecken. Künftig können die Fahnder Screenshots aus solchen Videos per Software mit den sozialen Netzwerken abgleichen und so Hinweise erhalten. In die Strafprozessordnung soll zudem ein neuer Paragraf aufgenommen werden, der einen biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet erlaubt. Eine Live-Gesichtserkennung anhand von Bildern aus Überwachungskameras etwa an Bahnhöfen soll es nicht geben.

Die Gesetzesänderung gilt als Reaktion auf die Festnahme des Ex-RAF-Mitglieds Daniela Klette. Ein Journalist war bereits Monate zuvor per Gesichtserkennungssoftware auf Fotos von ihr im Netz gestoßen, den Behörden war dieses Vorgehen verwehrt.

(Bericht von: Markus Wacket; redigiert von Hans Busemann. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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