EuGH verbietet Meta Verarbeitung bestimmter sensibler Nutzerdaten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat der Verarbeitung bestimmter persönlicher Nutzerdaten durch Meta einen Riegel vorgeschoben. Die Richter folgten damit der Empfehlung des Generalanwalts Athanasios Rantos vom April.
Ein soziales Online-Netzwerk wie Facebook darf nicht sämtliche personenbezogene Daten zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art verwenden.
Der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems hatte gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geklagt, insbesondere zu seiner sexuellen Orientierung. Schrems hatte diese allerdings bei einer Podiumsdiskussion öffentlich gemacht. Zwar dürfe diese Information unter Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für zielgerichtete Werbung verarbeitet werden, urteilte der EuGH. „Dieser Umstand allein berechtigt jedoch nicht, andere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich auf die sexuelle Orientierung dieser Person beziehen."
Schrems und die von ihm geleitete Datenschutz-Gruppe „None Of Your Business" (NOYB) haben gegen mehrere Internet-Konzerne Beschwerden eingereicht und Verfahren angestrengt.