Bundestag berät über Stärkung des Verfassungsgerichts - Kritik von AfD

Berlin (Reuters) - Die Ampel-Koalition und die Union als größte Oppositionspartei haben im Bundestag ihr gemeinsames Vorhaben bekräftigt, die Struktur des Verfassungsgerichts im Grundgesetz verankern zu wollen.
Nach der ersten Beratung im Parlament wurde der entsprechende Gesetzentwurf an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen. Noch in der Amtszeit der Ampel soll es dazu die nötige Grundgesetzänderung geben, für die eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen notwendig ist, die SPD, Grüne, FDP sowie CDU/CSU zusammen haben. Kritik kam von der AfD, die befürchtet, dass Rechte der Opposition beschnitten werden.
Die Struktur des Gerichts soll in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem die Amtszeit der Richter mit zwölf Jahren, die Altersobergrenze der Richter mit 68 Jahren, die Zahl der Richter mit 16, die Zahl der Senate mit zwei, der Ausschuss zur Wiederwahl der Richter sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers. Insgesamt soll so Deutschlands höchstes Gericht angesichts größerer Stimmenanteile für Parteien an den politischen Rändern vor ungewollter Einflussnahme geschützt werden, wie sie in den vergangenen Jahren in einigen europäischen Ländern wie Polen oder Ungarn zu beobachten war.
"Das Bundesverfassungsgericht war ein Experiment, als das Grundgesetz vor 75 Jahren in Kraft trat", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Mittlerweile könne man aber sicher sagen: "Dieses Experiment ist gelungen." Es gehe jetzt darum, das Gericht resilienter zu machen. "Der Blick über unsere Staatsgrenzen zeigt: Verfassungsgerichte sind verwundbar, wenn man sie nicht schützt."
Geändert werden soll auch die Praxis, falls sich Bundestag oder Bundesrat nicht auf eine Nachbesetzung vakanter Richterstellen einigen können. Beide Verfassungsorgane sollen weiterhin je zur Hälfte Stellen besetzen. Sollte es dabei aber mehr als drei Monate Probleme geben, könnte künftig das jeweils andere Organ übernehmen. Die Details dazu sollen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt werden. Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka sagte, der Vorschlag werde ins Leere laufen, weil seine Partei immer mehr Gewicht gewinne und perspektivisch auch im Bundesrat vertreten sein werde. "Wir werden bald mit am Tisch sitzen."
(Bericht von Christian Krämer, redigiert von Christian Rüttger. Bei Rückfragen wenden Sie sich an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)