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APA ots news: MiCAR-Regime voll anwendbar: FMA übernimmt umfassende Aufsicht über Krypto-Markt in Österreich

Ab 30. Dezember wird die EU-Verordnung über Märkte für  
Kryptowerte voll anwendbar. Ettl/Müller: "Wildwest-Ära ist 
vorbei!" 

Wien (APA-ots) - Mit dem heutigen Tag wird die Verordnung der  
Europäischen Union über 
Märkte für Kryptowerte [1] (MiCAR) voll anwendbar. Österreichs 
Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt damit als zuständige Behörde die 
zentrale Rolle bei der umfassenden Regulierung und Beaufsichtigung 
des heimischen Kryptomarkts. Dieser neue Rechtsrahmen markiert einen 
weiteren Schritt in Richtung mehr Integrität, Transparenz und 
Verlässlichkeit in einem bislang stark wachsenden, aber auch vielfach 
intransparenten Bereich des Finanzmarkts. 

Die MiCAR zielt darauf ab, Kryptowerte und deren Emittenten sowie 
Dienstleister in ein umfassend geregeltes Umfeld zu überführen. 
Dadurch sollen nicht nur professionelle Marktteilnehmer:innen, 
sondern auch Verbraucher:innen von einem höheren Schutzniveau 
profitieren. "Wir erwarten von den zukünftigen Beaufsichtigten eine 
konsequente Compliance-first-Haltung", erklären dazu FMA-Vorstände 
Helmut Ettl und Eduard Müller. "Das heißt, dass Gesetzestreue, 
verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz der Kundinnen 
und Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen müssen. Die Wildwest- 
Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei!" 

Zwtl.: FMA-Aufsichtsschwerpunkt 2025: Klare Standards, transparente 
Verfahren 

Ab 2025 legt die FMA einen besonderen Fokus auf die 
Zulassungsverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ( 
Crypto-Asset Service Provider oder kurz CASP). Anbieter, die 
Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung in Bezug auf 
Kryptowerte erbringen wollen, müssen nunmehr strenge Kriterien 
erfüllen. Dazu zählen ausreichende Eigenmittel, ein robustes 
Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme sowie 
transparente Informationen zu ihren Geschäftsmodellen. Die FMA wird 
in diesem Zusammenhang verstärkt darauf achten, dass die 
vorgeschriebenen Fit-&-Proper-Anforderungen an Eigentümer:innen, 
Geschäftsleiter:innen und sonstige Schlüsselfunktionen konsequent 
umgesetzt werden. 

Zwtl.: Regulierung von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money- 
Tokens (EMT) 

Die MiCAR schafft spezifische Regeln für sogenannte Asset- 
Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT) sowie deren 
Emittenten. Diese Kryptowerte sind in ihrer Wertentwicklung an andere 
Vermögenswerte (z. B. Rohstoffe, amtliche Währungen) gekoppelt und 
werden umgangssprachlich auch als "Stablecoins" bezeichnet. Sie 
sollen künftig klaren Standards in Bezug auf Stabilität und 
Verbraucher:innenschutz unterliegen. Sowohl bei EMT, die klassische 
Zahlungsmittel nachahmen, jedoch auch bei ART, sind 
aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Emittenten wie 
Kapitalausstattung, Rücktauschrechte sowie strenge 
Informationspflichten (Whitepaper) wesentlich. Die FMA erwartet von 
den Emittenten die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben. 

Zwtl.: Whitepaper für sonstige Kryptowerte: Verständliche und 
verlässliche Informationen für alle 

Eine weitere Anforderung der MiCAR ist die Einführung von 
Whitepaper als zentrales Informationsinstrument. Wer Kryptowerte 
anbietet, die nicht unter die Kategorien ART oder EMT fallen, ist 
verpflichtet, ein klar verständliches Whitepaper vorzulegen. Dieses 
soll die wesentlichen Merkmale des Kryptowerts, dessen technische 
Grundlagen, wirtschaftliches Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und 
Pflichten für Anlegerinnen und Anleger erläutern. Die FMA erwartet, 
dass diese Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend 
aufbereitet werden. 

Zwtl.: Konsequentes Vorgehen gegen unerlaubte Anbieter, Krypto-Betrug 
und Geldwäsche 

Der Anlagebetrug rund um Kryptowerte stellt ein immer größeres 
Problem dar. Mit der neuen Verordnung steigen nicht nur die 
Anforderungen an seriöse Marktteilnehmende, auch die Sanktionierung 
unerlaubt tätiger Anbieter:innen wird gestärkt und die Transparenz 
für Anleger:innen verbessert. Personen oder Unternehmen, die ohne 
Bewilligung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, müssen mit 
scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen rechnen. Im Rahmen des 
MiCAR-Regimes wird - u.a. durch den laufenden Austausch mit in- und 
ausländischen Aufsichtsbehörden - die Eindämmung von Krypto-Betrug, 
unseriösen Geschäftspraktiken sowie Geldwäsche und 
Terrorismusfinanzierung weiterhin durch hohe Aufsichtsstandards 
sichergestellt. 

Zwtl.: Österreichischer Krypto-Markt: Mehr Sicherheit für 
Verbraucher:innen 

Mit dem Inkrafttreten der MiCAR und der gestärkten Rolle der FMA 
als Aufsichtsbehörde sollen Konsumentinnen und Konsumenten am 
österreichischen Kryptomarkt künftig auf mehr Sicherheit, Transparenz 
und Rechtsklarheit vertrauen können. Die FMA sieht sich dabei als 
verlässliche Partnerin für alle Marktteilnehmende, die an einem 
fairen, ordnungsgemäßen und kundenorientierten Geschäftsmodell 
interessiert sind. "Wir sind überzeugt davon, dass die Einhaltung 
sämtlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben ein zentrales 
Erfolgskriterium für Anbieterinnen und Anbieter ist", so Ettl und 
Müller. "Compliance ist kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für 
nachhaltiges Vertrauen und langfristige Marktstabilität." 

Zwtl.: Ergänzende Anforderungen durch DORA: Verstärkte technische und 
operative Resilienz 

Parallel zur MiCAR findet auch mit 17. Januar 2025 der Digital 
Operational Resilience Act [2] (DORA) der EU Anwendung. Diese 
Verordnung zielt darauf ab, die IT-Sicherheit und operative 
Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmenden erheblich zu 
stärken. Für CASP bedeutet dies, dass sie neben den neuen 
aufsichtsrechtlichen Vorgaben der MiCAR auch umfassende technische 
Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorweisen müssen. Die FMA 
erwartet von den Unternehmen eine lückenlose Überwachung und 
Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie 
eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder 
Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben. Durch die parallele 
Anwendung von MiCAR und DORA wird der österreichische Kryptomarkt 
nicht nur transparenter und vertrauenswürdiger, sondern auch 
technologisch sicherer. 

Weitere umfassende Informationen zu MiCAR finden Sie auf der FMA- 
Website . Verbraucher:innen können sich in der Unternehmensdatenbank 
der FMA darüber informieren, ob ein Anbieter konzessioniert ist. Die 
FMA-Publikationsreihe für Verbraucher:innen "Reden wir über Geld" 
widmete sich bereits dem Thema Trading-Plattformen 

[1] Verordnung (EU) 2023/1114 , die in Österreich mit dem MiCA- 
Verordnung-Vollzugsgesetz umgesetzt wurde. 

[2] Verordnung (EU) 2022/2554 

Rückfragehinweis: 
   FMA-Mediensprecher 
   Boris Gröndahl 
   Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 
   E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0034    2024-12-30/10:15

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