OTS: EOS Holding GmbH / Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)

dpa-AFX · Uhr
    Urteil zu Inkassokosten: BGH gibt EOS Recht (FOTO)
Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil des
Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Juni 2023 aufgehoben und die
Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die
EOS Investment GmbH abgewiesen. Damit bestätigte der BGH die Rechtmäßigkeit der
von EOS als Inkassovergütung geltend gemachten Kosten, deren Höhe ohnehin
gesetzlich begrenzt ist. Wie das Gericht urteilte, handelt es sich auch in
Fällen, in denen ein konzernverbundenes Unternehmen mit dem Forderungseinzug
beauftragt wird ("Konzerninkasso"), bei den als Inkassovergütung geltend
gemachten Kosten um einen erstattungsfähigen Verzugsschaden. Das Urteil ist
rechtskräftig.

"Wir begrüßen, dass der BGH unser Rechtsverständnis teilt und die Entscheidung
der Vorinstanz aufgehoben hat", so Dirk Lohmann, Head of Legal Department bei
EOS in Deutschland. "Der Gläubiger kann sich die durch Beauftragung eines
Inkassounternehmens angefallenen Kosten in Form der Inkassovergütung vom
Schuldner erstatten lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem
beauftragten Inkassodienstleister um ein konzernverbundenes Unternehmen handelt,
wie der BGH heute bestätigt hat."

Pressekontakt:

Daniel Schenk, Head of Corporate Communications and Marketing Germany
Tel.: 040 2850 1222
E-Mail: mailto:presse@eos-solutions.com

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OTS:               EOS Holding GmbH

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