Credit-Suisse-Anleihegläubiger legen bei Gericht Beschwerde ein

London (Reuters) - Credit-Suisse-Anleihegläubiger fordern im Fall der Abschreibung von sogenannten AT1-Anleihen eine Beschleunigung des Verfahrens vor dem Schweizer Bundesverwaltungsgericht.
Die Anwaltskanzlei grosz poledna reichte beim höchsten Schweizer Gericht eine entsprechende Beschwerde ein, wie dem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Dokument zu entnehmen war. Darin wird vom Bundesgericht verlangt, das Bundesverwaltungsgericht aufzufordern, die Verfahrensführung zu beschleunigen. "Seit dem Frühjahr 2024 sind keine nennenswerten Aktivitäten des Bundesverwaltungsgerichts zu verzeichnen", heißt es in der Beschwerde. Das Bundesgericht bestätigte, die Aufsichtsbeschwerde erhalten zu haben. Bei der Erledigung der Eingabe sei das Gericht an keine Frist gebunden.
Im Zuge der Not-Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hatte die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma im März 2023 verfügt, dass AT1-Anleihen der Credit Suisse im Volumen von 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben wurden. Der Schritt erleichterte der UBS den Zukauf, löste bei den AT1-Anlegern aber scharfe Kritik aus. Hunderte von Anleihegläubigern klagten darauf vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen gegen die Aufsichtsbehörde Finma, um sie für ihre Verluste zu entschädigen.
Die Aufsichtsbeschwerde wurde von der Zürcher Kanzlei grosz poledna im Auftrag der Londoner Kanzlei Pallas Mitte Mai eingereicht, wie eine mit dem Verfahren vertraute Person sagte. Pallas vertritt rund 800 Kunden, die zum Zeitpunkt der Abschreibung rund zwei Milliarden Dollar an AT1-Anleihen der Credit Suisse hielten, sagte ein Vertreter der Kanzlei gegenüber Reuters. Pallas selbst lehnte eine Stellungnahme ab.
"Die Verfahren sind durch ihren Umfang, die hohe Anzahl an Parteien sowie die Komplexität der rechtlichen Fragestellungen besonders anspruchsvoll und bringen viele Verfahrensschritte mit sich", erklärte ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts. Es handle sich um ein Mehrparteienverfahren, bei dem sichergestellt werden müsse, dass allen Beschwerdeführenden das rechtliche Gehör gewährt werde. "Die Verfahren werden von uns prioritär behandelt." Die Finma wollte keine Stellungnahme abgeben.
AT1-Anleihen wurden nach der Finanzkrise von 2008 eingeführt, um einen zusätzlichen Puffer bereitzustellen, wenn die Kapitaldecke einer Bank in einer Krise zu dünn wird.
(Bericht von Stefania Spezzati; bearbeitet von Oliver Hirt. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)