Gesetzesänderung: Banken können ab 2020 neben traditionellen Anlagewerten auch Bitcoin und weitere Kryptowerte anbieten

onvista · Uhr (aktualisiert: Uhr)

Der Bundesrat hat am Freitag die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses durchgewunken, die eine Streichung des „Trennungsgebots“ für Banken vorsieht. Das „Handelsblatt“ hatte zuerst darüber berichtet.

Dieses Gebot hatte besagt, dass das neu geregelte Verwahrgeschäft für Kryptowährungen nicht aus derselben rechtlichen Einheit hätte angeboten werden dürfen, wie die traditionellen, regulierten Bankgeschäfte. Das nun durchgewunkene Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie enthält das Trennungsgebot nicht mehr, somit können Banken ab nächstem Jahr ihren Kunden neben den bisherigen Assets wie Aktien oder Anleihen auch Kryptowährungen wie Bitcoin und weitere blockchainbasierte Tokens anbieten.

In ihrer im September vorgestellten Blockchain-Strategie hatte die Bundesregierung bereits von rein elektronischen Wertpapieren gesprochen, die tokenisiert auf der Blockchain stattfinden könnten. Diese Gesetzesneuerung entfernt die Hürden, die bisher durch die Trennung von Kryptowährungen und regulären Finanzprodukten wie Aktien bestanden hat und die in der Bankeninfrastruktur nicht hätten co-existieren können, wenn sie unter unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen eingeordnet wären, technologisch in Zukunft aber auf derselben Infrastruktur, der Blockchain, liegen würden.

Wäre das Trennungsverbot beibehalten worden, hätten Banken mit Kooperationspartnern oder eigens zu diesem Zweck gegründeten Tochterfirmen arbeiten müssen, um in Zukunft Kryptowährungen anbieten zu können.

Mit dieser gesetzlichen Neuregelung taucht nun auch zum ersten Mal der Begriff „Kryptowerte“ im deutschen Recht auf. Definiert werden diese nun als „digitale Darstellungen eines Werts, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde“, aber „als Tausch- und Zahlungsmittel akzeptiert wird, oder Anlagezwecken dient.“

Der Bitcoin konnte im Laufe der Berichterstattung bis nach der Verabschiedung des neuen Geldwäschegesetzes wieder an Boden gut machen und sich von seiner letzten Talfahrt erholen. Er konnte am Freitag im Handelsverlauf bis auf einen Wert von knapp 7.800 Dollar klettern. Am Wochenende musste er jedoch einen Teil seiner Erholung wieder abgeben und notiert derzeit mit einem Minus von 2,3 Prozent bei knapp unter 7.600 Dollar.

Von Alexander Mayer

Titelfoto: Igor Batrakov / Shutterstock.com

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