DGAP-News: Vonovia SE: Übernahmeangebot erfolgreich: Vonovia erreicht insgesamt rund 87,6 % der Stimmrechte an der Deutsche Wohnen (deutsch)

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Vonovia SE: Übernahmeangebot erfolgreich: Vonovia erreicht insgesamt rund 87,6 % der Stimmrechte an der Deutsche Wohnen

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DGAP-News: Vonovia SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
Vonovia SE: Übernahmeangebot erfolgreich: Vonovia erreicht insgesamt rund
87,6 % der Stimmrechte an der Deutsche Wohnen

26.10.2021 / 07:56
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NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE
GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.


Übernahmeangebot erfolgreich: Vonovia erreicht insgesamt rund 87,6 % der
Stimmrechte an der Deutsche Wohnen

Bochum, 26. Oktober 2021 - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat das freiwillige
öffentliche Übernahmeangebot an die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE
("Deutsche Wohnen") erfolgreich abgeschlossen. Mit dem Ende der weiteren
Annahmefrist hat Vonovia insgesamt rund 87,6 % der Stimmrechte an der
Deutsche Wohnen erreicht. Bis zum 21. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ) hatten
die Aktionäre der Deutsche Wohnen die Möglichkeit, ihre Aktien zu einem
Preis von 53 Euro je Aktie anzudienen.

Für jene Aktionäre der Deutsche Wohnen, die das Angebot bis zum Ende der
weiteren Annahmefrist angenommen haben, wird die Zahlung der
Angebotsgegenleistung voraussichtlich bis zum 2. November 2021 über ihre
Depotbanken erfolgen. Gemeinsam werden Vonovia und Deutsche Wohnen ein
Portfolio von rund 568.000 Wohnungen bewirtschaften.

Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender von Vonovia: "Wir können jetzt mit
vereinten Kräften die großen gesellschaftlichen und sozialen
Herausforderungen im Wohnungsmarkt angehen. Wir haben vielfach bewiesen,
dass wir mit der Bewirtschaftung einer größeren Zahl von Wohnungen
erhebliche Vorteile erzielen können, die allen Stakeholdern zugutekommt. Wir
stehen zu unserer Verantwortung, gemeinsam mit der Politik an konkreten
Lösungen für bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu arbeiten."

Das endgültige Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots ist auf der
Transaktionswebseite der Vonovia (https://de.vonovia-st.de/) einsehbar.

Über Vonovia
Die Vonovia SE ist Europas führendes privates Wohnungsunternehmen. Heute
besitzt Vonovia rund 414.000 Wohnungen in allen attraktiven Städten und
Regionen Deutschlands, Schwedens und Österreichs. Hinzu kommen rund 72.000
verwaltete Wohnungen. Der Portfoliowert liegt bei zirka 63 Mrd. EUR. Vonovia
stellt dabei als modernes Dienstleistungsunternehmen die Kundenorientierung
und Zufriedenheit seiner Mieter in den Mittelpunkt. Ihnen ein bezahlbares,
attraktives und lebenswertes Zuhause zu bieten, bildet die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Daher investiert Vonovia
nachhaltig in Instandhaltung, Modernisierung und den seniorenfreundlichen
Umbau der Gebäude. Zudem baut das Unternehmen zunehmend neue Wohnungen durch
Nachverdichtung und Aufstockung.

Seit 2013 ist das in Bochum ansässige Unternehmen börsennotiert. Im
September 2015 wurde die Aktie in den DAX 30 (heute DAX 40) aufgenommen, im
September 2020 in den EURO STOXX 50. Außerdem gehört die Aktie der Vonovia
SE zahlreichen weiteren nationalen und internationalen Indizes an, darunter
DAX 50 ESG, Dow Jones Sustainability Index Europe, STOXX Global ESG Leaders,
EURO STOXX ESG Leaders 50, STOXX Europe ESG Leaders 50, FTSE EPRA/NAREIT
Developed Europe und GPR 250 World. Vonovia beschäftigt rund 11.000
Mitarbeiter.

Zusatzinformationen:

Zulassung: Regulierter Markt / Prime Standard, Frankfurter Wertpapierbörse
ISIN: DE000A1ML7J1
WKN: A1ML7J
Common Code: 094567408
Sitz der Vonovia SE: Bochum, Deutschland, Amtsgericht Bochum, HRB 16879
Verwaltung der Vonovia SE: Universitätsstraße 133, 44803 Bochum, Deutschland

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Deutsche Wohnen SE. Die
Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das
Übernahmeangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage, deren
Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
gestattet wurde, sowie in der Änderung zur Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Deutsche Wohnen wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten.

Das Angebot bezog sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und
unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über
die Durchführung eines solchen Angebots. Deutsche Wohnen-Aktionäre, die in
den Vereinigten Staaten ansässig sind, sollten beachten, dass das
Übernahmeangebot in Bezug auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben
wurde, die ein ausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im
Sinne der Rule 3b-4 des Securities Exchange Act von 1934 in der jeweils
gültigen Fassung ("Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section
12 des Exchange Act registriert sind.

Das Übernahmeangebot wurde in Bezug auf Deutsche Wohnen-Aktionäre in den
Vereinigten Staaten auf Grundlage der sogenannten "Tier II"-Freistellung
abgegeben. Diese "Tier II"-Freistellung erlaubt es einer Bieterin, bestimmte
materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des Exchange Act für
Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oder die Gepflogenheiten
ihrer Heimatjurisdiktion einhält, und befreit die Bieterin von der
Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften. Infolgedessen unterliegt das
Übernahmeangebot im Wesentlichen den Veröffentlichungs- und anderen
Verfahrensvorschriften (etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte,
Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen) der Bundesrepublik
Deutschland, die sich nicht unerheblich von den entsprechenden
U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften unterscheiden.

Die Bieterin und mit ihr verbundene Unternehmen oder Broker (soweit diese
als Beauftragte der Bieterin oder mit ihr gemeinsam handelnder Personen
handeln) können, soweit dies nach den anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen
zulässig ist, außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder
nach der Laufzeit des Angebots, unmittelbar oder mittelbar Aktien der
Deutsche Wohnen erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Aktien
abschließen. Dies gilt auch für andere Wertpapiere, die in Aktien der
Deutsche Wohnen wandelbar, umtauschbar oder ausübbar sind. Diese Käufe
können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu
verhandelten Konditionen abgeschlossen werden. Wenn solche Käufe oder
Vereinbarungen zum Kauf getätigt werden, werden sie außerhalb der
Vereinigten Staaten getätigt und entsprechen dem geltenden Recht,
einschließlich, soweit anwendbar, dem Exchange Act. Alle Informationen über
solche Käufe werden gemäß den in Deutschland oder einer anderen relevanten
Rechtsordnung geltenden Gesetzen oder Vorschriften und auf der Website der
Bieterin unter https://de.vonovia-st.de/ veröffentlicht. Soweit
Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in Deutschland
veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den Vereinigten
Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Darüber hinaus können die
Finanzberater der Bieterin auch im Rahmen des üblichen Handels mit
Wertpapieren der Gesellschaft tätig werden, was Käufe oder Vereinbarungen
zum Kauf solcher Wertpapiere einschließen kann.

Für Aktionäre der Zielgesellschaft mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ("U.S.-Aktionäre") können sich
Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach Bundesvorschriften
der Vereinigten Staaten zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl die
Zielgesellschaft als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten
Staaten haben und sämtliche ihrer jeweiligen Organmitglieder außerhalb der
Vereinigten Staaten ansässig sind. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht
in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten
oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten
Staaten wegen Verletzung von Wertpapiervorschriften der Vereinigten Staaten
zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben,
Entscheidungen eines Gerichts der Vereinigten Staaten gegen eine
Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken.

Der Barzufluss an einen U.S.-Aktionär aus dem Übernahmeangebot kann nach den
geltenden bundesstaatlichen und/oder lokalen Steuergesetzen der Vereinigten
Staaten sowie anderen ausländischen Steuergesetzen einen steuerbaren Vorgang
darstellen. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich unabhängige fachkundige
Berater in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen der Annahme des
Übernahmeangebots zu konsultieren. Weder Vonovia noch die mit Vonovia
gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch ihre oder
deren jeweiligen Organmitglieder, Führungskräfte oder Mitarbeiter übernehmen
Verantwortung für steuerliche Auswirkungen oder Verbindlichkeiten infolge
einer Annahme des Übernahmeangebots.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,
stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",
"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,
Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Vonovia SE zum
Ausdruck. Derartige in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf
gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Vonovia SE nach
bestem Wissen vorgenommen hat, treffen aber keine Aussage über deren
zukünftige Richtigkeit (dies gilt insbesondere für Dinge, die außerhalb der
Kontrolle der Vonovia SE liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen
Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Vonovia SE liegen. Es sollte
berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der
Zukunft erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen
oder enthaltenen abweichen können. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die
Vonovia SE ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder in der
Angebotsunterlage wiedergegebenen Absichten und Einschätzungen nach
Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage
ändert.


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26.10.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Vonovia SE
                   Universitätsstraße 133
                   44803 Bochum
                   Deutschland
   Telefon:        +49 234 314 1609
   Fax:            +49 234 314 2995
   E-Mail:         investorrelations@vonovia.de
   Internet:       www.vonovia.de
   ISIN:           DE000A1ML7J1
   WKN:            A1ML7J
   Indizes:        DAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1243407



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