APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG"...

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APA ots news: FMA untersagt auf Anweisung der EZB der "Sberbank Europe AG" die Fortführung des Geschäftsbetriebes.

MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär bestellt 

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)  
hat heute auf Anweisung der Europäischen Zentralbank (EZB) per 
Bescheid dem konzessionierten Kreditinstitut "Sberbank Europe AG" mit 
Sitz in 1010 Wien, Schwarzenbergplatz 3, die Fortführung des 
Geschäftsbetriebes mit sofortiger Wirkung zur Gänze untersagt und den 
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt MMag. Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, 
Währingerstraße 16/20, als Regierungskommissär bestellt. Der 
Regierungskommissär wird insbesondere zu berichten haben, ob und 
gegebenenfalls wann ein Insolvenztatbestand erfüllt ist. Bei der 
"Sberbank Europe AG" handelt es sich um ein im europäischen 
Bankenaufsichtssystem SSM (Single Supervisory Mechanism) bedeutendes 
Kreditinstitut (Significant Institution), das der direkten Aufsicht 
der EZB untersteht. Die FMA trifft daher obige Maßnahmen auf 
Anweisung der EZB. Die Untersagung des Geschäftsbetriebes löst 
gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus, weshalb das 
österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen 
innerhalb von zehn Bankarbeitstagen auszuzahlen hat. Diese Maßnahmen 
erfolgen zum Schutz der finanziellen Belange der Gläubiger sowie zur 
Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen anvertrauten 
Vermögenswerte. 

SRB: Kein öffentliches Interesse an Abwicklung gemäß BRRD 

Die Maßnahmen der Europäischen Zentralbank erfolgen, da sie am 27. 
Februar 2022 festgestellt hat, dass die Sberbank Europe AG aufgrund 
der geopolitischen Entwicklungen und massiver Liquiditätsabflüsse in 
massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt und möglicherweise 
zahlungsunfähig wird ("failing or likely to fail" - FOLTF). Die 
europäische Abwicklungsbehörde SRB - die für Sberbank Europe AG 
direkt zuständig ist - hat daraufhin über die Bank ein Moratorium bis 
1. März 2022, 23:59 Uhr verhängt, um zu prüfen, ob eine Sanierung 
oder Abwicklung der Bank unter den besonderen Rechten und Pflichten 
des europäischen Abwicklungsregimes gemäß der Europäischen 
Bankensanierungs- und Abwicklungsrichtlinie im öffentlichen Interesse 
ist und ist zum Schluss gekommen, dass dies nicht der Fall ist. 
Dementsprechend hat die EZB die FMA angewiesen, unverzüglich obige 
Maßnahmen durchzusetzen. 

Einlagensicherungsfall Sberbank Europe AG 

Die behördliche Untersagung der Fortführung des Geschäftsbetriebes 
löst gesetzlich den Einlagensicherungsfall aus. Damit hat das 
österreichische Einlagensicherungssystem gesicherte Einlagen bis zu 
einem Beitrag von  100.000.- innerhalb von längstens zehn 
Bankarbeitstagen auszuzahlen. Das Entschädigungsverfahren wird durch 
die 

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) 

1010 Wien, Wipplingerstraße 34/DG4 

Hotline national: 0800 404345 

Hotline international: +43 (1) 3589034 

Email: sberbank@einlagensicherung.at 

abgewickelt. 

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Österreich 
finden Sie überdies unter dem Link 
[www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung] 
(http://www.fma.gv.at/Konto/einlagensicherung) auf der Website der 
FMA. 

Rechtliche Grundlagen der behördlichen Maßnahmen 

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA "bei Gefahr für 
die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber 
seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm 
anvertrauten Vermögenswerte  zur Abwendung dieser Gefahr befristete 
Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach 
Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten." 

Zu diesem Zweck kann die FMA unter anderem gemäß § 70 (2) Z 4 BWG 
"die Fortführung des Geschäftsbetriebes ganz oder teilweise 
untersagen" sowie gemäß § 70 (2) Z 2 "eine fachkundige 
Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem Berufsstand 
der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört." Diese 
Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit b "im Falle, dass dem 
Kreditinstitut die Fortführung der Geschäfte ganz oder teilweise 
untersagt wurde, einzelne Geschäfte zu erlauben, die die obige Gefahr 
nicht vergrößern." 

Weitere Informationen zur Entscheidung des SRB finden Sie unter 
dem Link: 

[https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and 
-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold] 
(https://www.srb.europa.eu/en/content/sberbank-europe-ag-croatian-and 
-slovenian-subsidiaries-resume-operations-after-being-sold) 

Rückfragehinweis: 
   Finanzmarktaufsicht 
   Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher) 
   +43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom 

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OTS0195    2022-03-01/22:42

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