BaFin News: ZEAL Network SE: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019
dpa-AFX · Uhr
FRANKFURT (BaFin) -
Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHGDie Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der ZEAL Network SE, Hamburg, fehlerhaft ist:
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.03.2022)
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