BaFin News: ZEAL Network SE: Fehlerbekanntmachung für den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019

dpa-AFX · Uhr

FRANKFURT (BaFin) -

Bekanntmachung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHGDie Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2019 der ZEAL Network SE, Hamburg, fehlerhaft ist:

Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (22.03.2022)

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