Heil - Für Fachkräfte-Zuwanderung soll Jobzusage ausreichen

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Berlin (Reuters) - Für die Zuwanderung von Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU soll nach Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil künftig eine Jobzusage ausreichen.

"Zukünftig wollen wir es schaffen, dass auch ein Arbeitsvertrag ausreicht, um hier anzufangen und die nötigen Qualifikationen dann zu erwerben", sagte der SPD-Politiker dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". "Wie bereits bei IT-Kräften sollen auch in anderen Branchen berufspraktische Erfahrungen für eine langfristige Beschäftigung in Deutschland ausreichen." Bisher gilt neben einer Jobzusage ein anerkannter Bildungsabschluss für Drittstaaten als Zugangsvoraussetzung zum deutschen Arbeitsmarkt. In Koalitionskreisen hieß es, die Pläne seien mit Innenministerin Nancy Faeser (SPD) abgestimmt. Voraussichtlich im September solle das Kabinett Eckpunkte für eine Reform des Zuwanderungsrechts auf den Weg bringen.

Faeser sagte dem "Spiegel": "Wir werden jetzt die Chance nutzen, ein modernes Einwanderungsrecht zu schaffen." Ein erstes Migrationspaket, das auch kleine Erleichterungen für Fachkräfte vorsieht, hatte das Kabinett am Mittwoch beschlossen. Seit vielen Jahren geduldete Ausländer sollen dadurch leichter ein Bleiberecht für die Bundesrepublik erhalten.

Heil will ausländischen Fachkräften auch mehr Zeit verschaffen, in Deutschland nach einer Beschäftigung zu suchen. Bislang ist ein entsprechendes Suchvisum auf sechs Monate beschränkt. "Unser Arbeitsmarkt ist aufnahmefähig", sagte Heil. Wenn jemand die nötige Berufserfahrung mitbringe und Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt habe, solle diesen Fachkräften die Arbeitsplatzsuche über einen längeren Zeitraum erleichtert werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP dazu auf eine Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems verständigt. Damit soll Arbeitskräften zur Jobsuche ein gesteuerter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Laut Koalitionsvertrag sollen auch die sogenannte Westbalkan-Regelung entfristet und die Blue Card auf nicht-akademische Berufe ausgeweitet werden. Die bisher bis Ende 2023 befristete Sonderregelung für Westbalkan-Staaten ermöglicht auch Hilfskräften aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, der Republik Nordmazedonien sowie aus Montenegro und aus Serbien einen erleichterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Blaue Karte dagegen ist ein befristeter Aufenthaltstitel speziell für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Zugangsvoraussetzung für Nicht-Akademiker soll laut Koalitionsvertrag "ein konkretes Jobangebot zu marktüblichen Konditionen" sein.

(Bericht von Holger Hansen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)

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