APA ots news: BUDGETAUSBLICK 2022 und 2023 - Schnelleinschätzung des FISK-Büros

dpa-AFX · Uhr
    Wien (APA-ots) - Hohe Budgetdefizite trotz kurzfristiger  
Inflationsgewinne infolge von temporären Unterstützungsmaßnahmen und 
konjunktureller Abkühlung; Indexierungen reduzieren zukünftigen 
Budgetspielraum 

Das Büro des Fiskalrates erwartet für die Jahre 2022 und 2023 ein 
gesamtstaatliches Budgetdefizit von 3,3% und 2,7% des 
Bruttoinlandsprodukts (BIP). Die Schnelleinschätzung weist damit im 
Vergleich zum BMF leicht geringere Budgetdefizite (2022: 3,5%, 2023: 
2,9%) aus. Die Prognosen basieren auf der Annahme, dass gegenüber dem 
Status quo keine neuen Staatsausgaben oder Einnahmenänderungen 
beschlossen werden und es zu keinem Lieferstopp für Gasimporte aus 
Russland kommt. Die hohen Budgetdefizite sind von der weiterhin hohen 
budgetären Wirkung der COVID-19-Maßnahmen und den 
Teuerungs-Entlastungspaketen der Bundesregierung geprägt. Im Jahr 
2022 kompensiert das starke reale Wirtschaftswachstum (laut WIFO: 
4,8%) über starke Einnahmenzuwächse (8,8%) einen Teil der budgetären 
Belastung aus den Maßnahmenpaketen. Der weitere Rückgang der 
budgetären Belastung aus den COVID-19-Maßnahmen führt 2023 gemeinsam 
mit dem kurzfristig positiven Budgeteffekt des Inflationsanstiegs zu 
einem Rückgang des Budgetdefizits. Die erwartete Stagnation (reales 
BIP-Wachstum 0,2%) wirkt dieser Entwicklung aber entgegen. Die 
Zinsausgaben in Prozent des BIP steigen 2023 erstmals seit 2009 von 
1,0% des BIP auf 1,1% des BIP leicht an. Der aktuell markante Anstieg 
des Zinsniveaus für österreichische Staatsanleihen führt 
mittelfristig auch zu einem deutlichen Anstieg der Zinsausgaben. 
Trotz Primärdefiziten und hohen schulderhöhenden 
Stock-Flow-Anpassungen (COVID-19- Steuerstundungen aus dem Vorjahr 
und Unterpari-Emissionen) führt das hohe nominelle BIP-Wachstum 2022 
(11,1%) und 2023 (6,0%) zu einem deutlichen Rückgang der 
Staatsschuldenquote auf 78,3% bzw. 76,8% des BIP. 

Inflation stützt Budgetentwicklung nur in der kurzen Frist 

Die hohen realisierten und erwarteten Inflationsraten (2022: 8,3%; 
2023: 6,5%) führen in den Jahren 2022 und 2023 zu einem deutlichen 
An-stieg der Steuern und Abgaben, aber auch der Staatsausgaben. 2022 
und 2023 ergibt sich aus den hohen Teuerungsraten eine leichte 
Budgetentlastung, die sich in den Folgejahren umkehrt. Langfristig 
besitzt die Inflation eine negative Budgetwirkung. 

Stagnation stoppt Aufholprozess 

Neben dem Einfluss der Inflation auf die gesamt-staatlichen Einnahmen 
und Ausgaben spiegelt der Budgetpfad auch die reale 
Wirtschaftsentwicklung (Wachstum des realen BIP 2022: 4,8%; 2023: 
0,2%) wider. Nach Beendigung der COVID-19-Einschränkungen setzte im 
Herbst 2020 ein dynamischer wirtschaftlicher Aufholprozess ein, der 
bis in die erste Jahreshälfte 2022 anhielt und sich im dritten 
Quartal abflachte. Dies führte im laufenden Jahr zu einem 
zusätzlichen Anstieg des Einnahmenaufkommens. Aufgrund der 
einsetzenden wirtschaftlichen Abkühlung geht das Einnahmenwachstum 
2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurück. 

Weiterhin große budgetäre Belastung durch Maßnahmenpakete 

Der starke Anstieg der Inflation Ende 2022 veranlasste die Regierung 
umfangreiche Teuerungs-Entlastungsmaßnahmen zu beschließen. Gemeinsam 
mit der Gasreserve und den Maß-nahmen der ökosozialen Steuerreform, 
deren budgetäre Wirkung mit dem heurigen Jahr einsetzt (in Summe 13,6 
Mrd Euro), wird der Wegfall von Teilen der COVID-19-Maßnahmen im Jahr 
2022 weitgehend aufgehoben. In Summe verbessert sich der Budgetsaldo 
aufgrund der budgetären Wirkung der Maßnahmen um 0,2 Mrd Euro. Die 
bereits 2022 budgetär wirksamen Teuerungs-Entlastungsmaßnahmen zielen 
auf die zeitliche Überbrückung der verzögerten Preisanpassung der 
Sozialausgaben, Löhne und Gehälter ab und wirken fast ausschließlich 
temporär (u. a. Erhöhung Klimabonus und Teuerungsbonus). 2023 und 
2024 kommen die ebenfalls zeitlich beschränkten 
Anti-Teuerungsmaßnahmen der Bundesländer und des Bundes, v. a. die 
Stromkostenbremse und Unternehmensunterstützungen, hinzu. In Summe 
betragen die zeitlich beschränkten Maßnahmen der Teuerungs- 
Entlastungspakete für die Jahre 2022 und 2023 6,6 Mrd Euro und 5,9 
Mrd Euro. Die COVID- 19-Maßnahmen führen im Jahr 2023 weiterhin zu 
hohen budgetären Belastungen im Umfang von 5,2 Mrd Euro (v. a. 
Investitionsprämie und degressive Abschreibung). 

Automatische Indexierungen wirken strukturell 

Ab dem Jahr 2023 setzen die permanent (strukturell) wirkenden 
Maßnahmen des Teuerungs- Entlastungspakets im Umfang von 2,7 Mrd Euro 
(v. a. Indexierung der Einkommensteuertarifstufen und Valorisierung 
der Sozialleistungen für Familien) ein. Im gleichen Jahr wird die 
zweite Stufe der ökosozialen Steuerreform wirksam. Insgesamt 
verschlechtern diese beiden Maßnahmen-Pakete den Budgetsaldo im Jahr 
2023 um 12,5 Mrd Euro. 
Indexierung der Einkommensteuertarifstufen repliziert historische 
Steuerreformen ohne Gegenfinanzierung 

Die umgesetzte Indexierung der Einkommen-steuertarifstufen stellt bei 
historischer Betrachtung seit 2001 weitgehend eine Automatisierung 
der im Zeitraum implementierten diskretionären Lohnsteuerreformen, 
die zu einer weit-gehend stabilen Entwicklung der Lohnsteuer-quote 
führten, dar. Die jetzt umgesetzte Indexierung der 
Einkommensteuertarifstufen hätte im Vergleich zu den umgesetzten 
lohnsteuersenkenden Maßnahmen den Budgetsaldo in den Jahren 2001 bis 
2022 um durchschnittlich 0,3 Mrd Euro p. a. belastet. Die 
historischen Steuerreformen wurden von zahlreichen Maßnahmen zur 
Gegenfinanzierung begleitet. Potenzielle Gegenfinanzierungen werden 
in der jetzt umgesetzten "Automatisierung" dieser Reformen je-doch 
nicht mitgedacht. Damit reduziert sich in Kombination mit der 
automatischen Indexierung von zusätzlichen Sozialleistungen (v. a. 
für Familien) der zukünftige budgetpolitische Spielraum. 

Rückfragehinweis: 
   Fiskalrat Austria 
   Büro des Fiskalrats 
   +43-1-40420/7473 
   office@fiskalrat.at 
   www.fiskalrat.at 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16539/aom 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER 
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** 

OTS0039    2022-11-02/10:00

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