EQS-CMS: Wienerberger AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Wienerberger AG / Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen Bekanntmachung gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG Wienerberger AG gibt gemäß § 120 Abs. 2 Z 4 BörseG bekannt, dass auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 153. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. Mai 2022, der Vorstand der Wienerberger AG beschloss, insgesamt 3.455.639 Stück rückerworbene eigene Aktien der Wienerberger AG vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Infolge der erteilten Zustimmung des Aufsichtsrats erfolgte die technische Durchführung der Einziehung der insgesamt 3.455.639 Stück eigenen Aktien mit Wirkung zum 7.11.2022. Die Zulassung der eingezogenen Aktien zum Amtlichen Handel der Wiener Börse wurde mit Wirkung zum 9.11.2022 (zum Handelsbeginn an der Wiener Börse) ebenfalls beendet. Die Einziehung wurde am 18.11.2022 im Firmenbuch eingetragen und damit wirksam. Wienerberger AG hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach Durchführung der Einziehung der insgesamt 3.455.639 Stück eigenen Aktien noch 5.756.271 Stück eigene Aktien. Durch die Einziehung der 3.455.639 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der Wienerberger AG mit Wirkung zum 18.11.2022 insgesamt um EUR 3.455.639,00 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 111.732.343,00, zerlegt in 111.732.343 Stück nennwertlose Stückaktien. 18.11.2022 CET/CEST |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Wienerberger AG |
Wienerbergerplatz 1 | |
1100 Wien | |
Österreich | |
Internet: | www.wienerberger.com |
Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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